Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

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Jacare
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#1

01.10.2013, 12:03

tut mir leid, für manche hier ist das bestimmt eine total einfache Frage, aber ich konnte mich bisher nicht mit dem Thema auseiandersetzen und hab deswegen null Ahnung.

Wir haben jetzt die Ausfertigung von einem Beschluss vorliegen, da steht der geschlossene Vergleich drin. Die Gegenseite hat uns schon angeschrieben, dass wir die Bankdaten nennen sollen - muss ich jetzt die Zustellung von Anwalt zu Anwalt veranlassen und wenn ja - wechles Exemplar bekommt die Gegenseite - die beglaubigte Abschrift?
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#2

01.10.2013, 12:07

Also zustellen tust du die eine beglaubigte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung.

Aber wenn die Gegenseite eh schon nachfragt, würde ich mir die Arbeit sparen und erstmal die Bankdaten mitteilen, vielleicht zahlen sie ja gleich ganz brav.
gkutes

#3

01.10.2013, 12:43

zustellung reicht auch per fax. Das kannst du also alles gleich in einem Abwasch machen (also Bankdaten mitteilen und Vergleich zustellen gegen Empfangsbekenntnis)
Daisy

#4

19.11.2013, 15:06

Hallo. Ich hänge mich mal mit ran.

Ich habe einen Beschluss. Dieser enthält einen Vergleich. Nun ist sich meine Chefin nicht sicher, ob der von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden muss (also jedenfalls eine beglaubigte Kopie). Wir haben zwar schon geschaut, finden aber nichts direkt zu Vergleichen im Beschlusswege. Vielleicht schauen wir aber eben nur falsch ... Kann uns jemand bitte bitte einen Denkanstoß geben.
gkutes

#5

19.11.2013, 15:14

ähm...hier stellt sich mir die Frage: gerichtliche Vergleiche sind doch eigentlich immer Beschlüsse... !?
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Liesel
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#6

19.11.2013, 15:16

Wurde euch der Vergleich mit EB vom Gericht zugestellt?
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Daisy

#7

19.11.2013, 15:19

... oh, jetzt bin ich grad verwirrt. Warum sagte mir dann meine Chefin, dass es ja diesmal kein Vergleich als Urteil ist .... Ich verstehe gerade gar nichts mehr ...
gkutes

#8

19.11.2013, 15:25

Vergleich aus Urteil?? Was soll das denn sein? Entweder du schließt einen Vergleich oder hast eben ein Urteil.

Wenn man einen Vergleich übers Gericht protokollieren lässt, dann nach 278 zpo - was einen Beschluss ergibt.
Daisy

#9

19.11.2013, 15:34

Liesel: Ob der Vergleich mit EB kam, muss ich morgen mal schauen. Was macht das denn für einen Unterschied?

gkutes: Da habe ich mich ja komplett verwirren lassen. :oops:

Dann muss ich den Beschluss auf jeden Fall von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen, oder?
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#10

19.11.2013, 15:37

Daisy hat geschrieben:... oh, jetzt bin ich grad verwirrt. Warum sagte mir dann meine Chefin, dass es ja diesmal kein Vergleich als Urteil ist .... Ich verstehe gerade gar nichts mehr ...
Ist es vielleicht kein separater Beschluss, wo das drüber steht, sondern im Rahmen eines Termins geschlossen und somit Teil des Sitzungsprotokolls? Vielleicht meint sie das. :wink:
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