Hallo,
ich soll ne Klage entwerfen, häng aber schon bei den Anträgen.
Mdt hat Gegner (Steuerberater) beauftragt seine Steuererklärungen zu erstellen. Gegner hat sich jedoch schlussendlich nicht mehr bei Mdt gemeldet, aber fröhlich Steuerberater-Honorar bei Mdt per Lastschrift eingezogen für Leistungen, die nicht erbracht wurden. Außergerichtlich hat der Gegner uns auch mehrfach ignoriert und nicht reagiert.
Mdt will von Gegner wissen, ob dieser Korrekturen in der Buchhaltung durchgeführt hat und ob er die Steuererklärung begonnen hat. (Auskunftsantrag)
Mdt will Buchhaltungsunterlagen zurück. (Herausgabeantrag)
Mdt will das von dem Gegner per Lastschrift eingezogene Honorar zurück. (Zahlungsantrag)
Kann ich die ganzen unterschiedlichen Anträge in eine Klage packen?
Bin mir das unsicher, so was kam mir noch nicht unter...
Kombi-Klage auf Auskunft, Herausgabe und Zahlung möglich?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Klar kannst Du die in eine Klage aufnehmen. Nur weil die verschiedene Rechtsgrundlagen haben, musst Du nicht für jede Sache einzeln klagen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- MG
- Forenfachkraft
- Beiträge: 195
- Registriert: 21.06.2006, 09:39
- Beruf: Rechtsanwalt und ReFa
- Software: AnNoText
Wobei man das natürlich so formulieren muss. ERST möchte man Auskunft was er getan hat, DANN möchte man die Unterlagen zurück haben UND aufgrund dessen, was der Steuerberater getan hat, möchte man das zuviel gezahlte zurückhaben. So habe ich Dich verstanden. Andernfalls wäre es eine Klagehäufung, die aber auch möglich ist.
Audiatur et altera pars!