Verjährung Straftat

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Tölpel
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#1

17.09.2013, 14:36

Hallo,

ich möchte einem Schuldner die INSO versauen und deshalb Anzeige wegen Betruges erstatten. Tritt Verjährung nach 5 Jahren zum Jahresende oder 5 Jahre Tag der Vollendung der Straftat ein?

Grüße vom Tölpel
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Adora Belle
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#2

17.09.2013, 14:52

§78a hast Du gelesen?
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Tölpel
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#3

17.09.2013, 15:16

Ja, hab ich. Wann die Frist beginnt ist klar, aber nicht wann sie endet. Nach 5 Jahren zum 31.12. oder nach 5 Jahren seit Tattag- bzw. vollendung.
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Adora Belle
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#4

17.09.2013, 16:07

Nach 5 Jahren. 5 Jahre enden nach 5 Jahren, und nicht nach 5 Jahren + Zeit bis zum Jahresende.

In der zivilrechtlichen regelmäßigen Verjährung, die Dich wahrscheinlich verwirrt, wird der Fristbeginn auf das Jahresende verlagert. Eine Verlagerung des Fristeendes gibt es nicht. Und dieser Ausnahmefall ist auch ausdrücklich im Gesetz geregelt.
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Tölpel
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#5

17.09.2013, 16:24

Danke Adora Belle! Endlich hat mir das mal jemand kurz und bündig und verständlich gesagt.

Viele Grüße vom Tölpel
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