Hallo,
ich möchte einem Schuldner die INSO versauen und deshalb Anzeige wegen Betruges erstatten. Tritt Verjährung nach 5 Jahren zum Jahresende oder 5 Jahre Tag der Vollendung der Straftat ein?
Grüße vom Tölpel
Verjährung Straftat
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14417
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
§78a hast Du gelesen?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14417
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nach 5 Jahren. 5 Jahre enden nach 5 Jahren, und nicht nach 5 Jahren + Zeit bis zum Jahresende.
In der zivilrechtlichen regelmäßigen Verjährung, die Dich wahrscheinlich verwirrt, wird der Fristbeginn auf das Jahresende verlagert. Eine Verlagerung des Fristeendes gibt es nicht. Und dieser Ausnahmefall ist auch ausdrücklich im Gesetz geregelt.
In der zivilrechtlichen regelmäßigen Verjährung, die Dich wahrscheinlich verwirrt, wird der Fristbeginn auf das Jahresende verlagert. Eine Verlagerung des Fristeendes gibt es nicht. Und dieser Ausnahmefall ist auch ausdrücklich im Gesetz geregelt.