Namensrecht / Pseudonym

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Lena
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#1

22.03.2006, 08:45

Brauch mal Hilfe...

Haben hier nen Mandanten wo wir momentan nicht richtig weiterhelfen können, aber es ist ein Stammkunde den wir auch nicht vergraulen wollen...

Mandant heiratet demnächst. Frau will auch seinen Namen annehmen. Sie hat beruflich unter ihrem "Mädchennamen" aber schon großen Erfolg gehabt und würde diesen gerne als Pseudonym für die berufl. Tätigkeit weiterführen.
Ich bin der Meinung, dass das auch gehen müsste (wie machen das sonst die restl. Promis? :wirr)... Aber Mandant hat von dem zuständigen Standesamt gesagt bekommen, dass es nicht möglich wäre, weil das kein Fantasiename sondern der Mädchenname wäre...
Dann hab ich bei nem andern Standesamt hier in der Nähe angerufen, die sagen: Es geht... Die können mir aber auch keine Begründung oder so dafür liefern als Argumentationshilfe bei dem andern StA.

Hat jemand ne Idee die mir hier weiterhelfen kann wo ich das nachgucken kann. Entscheidungen. Aufsätze. Bücher zu dem Thema...

Bin für alles dankbar...

LG
Lena
:pcwink
Liebe Grüße
Lena

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wifey
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#2

24.03.2006, 20:39

Hallo Lena,

kann auch hier leider - mal wieder - nicht wirklich weiterhelfen. Ich weiß nur, dass es geht, da die Frau meines Kollegen wohl auch so gemacht hat (wie er erzählt hat) Die beiden haben in Berlin geheiratet. Ansonsten bleibt mir auch hier nur: :schieb
Viele Grüße

ich
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dundine
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#3

05.04.2006, 10:38

also in der schule habe ich glaub vor zwei jahren gelernt, frau (und ggf. auch mann) kann seinen geburtsnamen behalten, wenn sie/er möchte. oder doppelnamen führen. seit letztem jahr gibt es eine neue regelung, da waren irgendwie 4 verschiedene varianten möglich. aber wenn die frau eures mandanten bereits unter ihrem mädchennamen erfolgreich ist, dann kann sie den namen auf jeden fall so behalten.

das habe ich bei der r+v gefunden dazu:

Namenswahl
Mit der Eheschließung steht auch die Entscheidung an, welchen Namen man zukünftig tragen möchte.

Gemeinsamer Name Paare können einen gemeinsamen Familiennamen festlegen, den so genannten Ehenamen. Zum Ehenamen kann entweder der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau bestimmt werden. "Es stehen aber auch andere Varianten zur Auswahl", sagt Familienrechtsexpertin Dr. Petra Müller-Rieker aus Wiesbaden. Wer den Namen des Partners annehmen möchte, kann beispielsweise seinen Geburtsnamen dennoch behalten und einen Doppelnamen führen. Kinder bekommen automatisch den gemeinsamen Familiennamen (Doppelnamen sind nicht erlaubt).

Kein gemeinsamer Name
Bestimmen die Partner keinen Ehenamen, so behält jeder seinen Namen. Kommt später ein Kind, müssen sich die Eltern entscheiden, welchen der beiden Namen das Kind erhalten soll (Doppelnamen sind nicht möglich). Damit ist auch der Name für die evtl. später noch folgenden Kinder festgelegt. Um die Chancen eines gemeinsamen Ehenamens zu erhöhen, kann ein gemeinsamer Ehename jederzeit auch noch während der Ehe festgelegt werden. Wer schon einmal verheiratet war, kann den erheirateten Namen nicht zum neuen gemeinsamen Ehenamen machen, sondern nur den früheren Geburtsnamen. Er kann den erheirateten Namen aber dem Ehenamen hinzufügen, also einen Doppelnamen führen.
Andreas

#4

05.04.2006, 10:43

Hier geht es wohl eher darum, einen "Künstlernamen" zu haben, kann das sein ? In welcher Branche ist sie ?

Schau mal auf die Rückseite deines Personalausweises. Da steht ein Feld "Ordens- oder Künstlername".

Etwas weitere Infos:

http://www.wer-weiss-was.de/theme125/ar ... 56411.html

Dürfte aber nicht wirklich weiterhelfen...
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Lena
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#6

05.04.2006, 10:58

Danke schonmal für eure Antworten - auch wenn sie mir nicht wirklich weiterhelfen...

Das mit dem Künstlernamen wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt, da man ja dafür einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht haben muss, der sich aber bei der Mandantin wohl nicht messen lässt. Sie ist in der Musikbranche tätig und hat eine Akademie für Unterricht und so... aber die Stadtverwaltung sagt: "Nicht bekannt genug"...

Es gibt wohl noch ne andere Form bzgl. so eines Pseudonyms - aber da konnte mir bisher weder die Stadtverwaltung noch die Kreisverwaltung (die Behörde die normalerweise für Namensänderungen zuständig ist) weiterhelfen...

Aber zum Glück hab ich jetzt erst mal Urlaub und ich kann den Fall meiner Kollegin übertragen... :wink: Dann kann die sich weiter mit den Behörden und der Mandantin rumschlagen... :D

Aber trotzdem nochmals :thx
Liebe Grüße
Lena

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