Verjährung

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#1

28.08.2013, 11:40

Hallo an alle

ich stürzte direkt mit der Tür ins Haus.

Mein Chef und ich haben vorhin diskutiert welche Frist bzw. Verjährung das wohl ist.
Ein Darlehensvertrag wurde am 29.August 2010 unterzeichnet unter der Bedingung das dieses bis zum 01.10.2010 wieder zurückgezahlt sein muss. Wie sieht es nun mit der Verjährung aus ? Endet diese nun am 01.10.2013 oder zum 31.12.2013 ??

Vielen lieben dank schon im voraus
Ernie

#2

28.08.2013, 12:25

§ 199 BGB = Beginnt mit dem Schluss des Jahres
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#3

26.09.2013, 19:22

Vielen lieben Dank :D
Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
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