Rationalisierungsabkommen mit RSV

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supibaerchi
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#11

20.08.2013, 11:02

Also... wir haben wohl zu wenig gefordert :roll: , anders kann ich mir diese schnelle Reaktion einer RSV gar nicht erklären :mrgreen:

"... nehmen Bezug auf Ihr Schreiben, für welches wir uns recht herzlich bedanken, und teilen mit, dass wir uns mit Ihren Vorschlägen vollumfänglich einverstanden erklären können. Wir werden die vereinbarten Beträge und Ansätze in unsere Fachsysteme einstellen und damit für zukünftige Abrechnungen heranziehen.

Wir bedanken uns... bla bla bla"


Aber zumindest hat es bei einer schon mal geklappt und wir sind eigentlich zufrieden.
Liebe Grüße
Bärchi
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elise98de
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#12

20.08.2013, 11:04

Bei uns kam heute von einer Versicherung, ohne dass wir hinschreiben mussten, ein Vorschlag. Auf den ersten Blick sah es allerdings, was die Beratunsgebühr angeht, nicht mehr aus. :( Müssen wir halt noch prüfen.
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Artemis
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#13

28.08.2013, 09:29

Sooo... Also meine Chefin hat mich dann gestern beauftragt, das mal gegenüberzustellen.

Hab ihr jetzt für die Besprechung mit dem einen örtlichen Rechtsschutz-Versicherungs-Vertreter eine Tabelle über die Vereinbarung in OWi-Sachen gemacht. Mit den alten Gebühren, anhand denen ausgerechnet, wie viel % hiervon die Versicherung laut Abkommen zahlt. Und dann noch eine zweite Tabelle mit den neuen Gebühren und was wir aufgrund der Prozente an neuen Gebühren verlangen müssten.

Aber es is schon krass... Die zahlen teilweise ja grad mal zwischen 50 und 65 % der Gebühren...
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Manuel
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#14

25.07.2018, 14:08

Ich habe mal eine Frage zum Thema Rationalisierungsabkommen mit der RSV. Wir haben mit einer RS eine Vereinbarung, wonach diese außergerichtliche Tätigkeiten mit 1,0 anstatt 1,3 (2300 RVG) vergütet. Jetzt hatte ich eine Akte mit 2 Auftraggebern (Eheleute) und habe mir gedacht, dass ich ja nur 1,0 anstatt 1,3 bekomme, aber ja eine 0,3-Gebührenerhöhung für zwei Auftraggeber geltend machen kann, also letztendlich 1,3 anstatt ("regulär") 1,6 abgerechnet mit der RS abgerechnet, die mich anschließend unter dem pauschalen Hinweis auf das Rationalisierungsabkommen wieder auf 1,0 gekürzt hat. Richtig? Ich bin mir unsicher.
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Andy66
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#15

25.07.2018, 14:33

Da müsste man erst mal wissen, was konkret vereinbart wurde. Die Erhöhungsgebühr ist ja eine eigene Gebühr, nach meiner Ansicht wird sie nicht automatisch von einer Deckelung der Nr. 2300 mit umfasst. Es ist ja nicht so, dass man bei zwei Mandanten 1,6 Nr. 2300 abrechnet, sondern 1,3 (oder gedeckelt halt dann 1,0) Nr. 2300 und die Nr. 1008 geht dann extra. Schau mal nach, was in der Vereinbarung konkret drinsteht, sonst sind sämtliche Spekulationen für die Katz.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Manuel
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#16

26.07.2018, 10:25

Danke. Das habe ich dann jetzt mal gemacht und hätte es besser schon gestern getan, denn in der Vereinbarung steht konkret "Erhöhungen für einen weiteren Auftraggeber (VV 1008) sind in dem Ansatz berücksichtigt" und weiter "Ab 3 Auftraggebern gilt wieder VV 1008).

Mäh....
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