Pflegschaft mit 2. Verpflichtungen

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Schnatterlisa
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#1

06.08.2013, 11:02

Hallo Zusammen,

ich habe hier eine Akte wo zwei Verpflichtungen drinnen sind. Die Erste ist vom 17.5. und die Zweite (Erweiterungsverpflichtung) ist 20.12.11. Beide aus dem selben Jahr. Vergütungsanträge verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 15 Monaten gestellt werden.

Nun meine Frage: welches Datum nehme ich denn? Das von der ersten oder der zweiten Verpflichtung?

Ich habe einen Antrag am 13.2.13 gestellt und das Gericht hat mir jetzt geantwortet: Der Vergütungsantrag vom 13.2. ging am 15.2. ein. Daher sind sämtliche Vergütungsansprüche entsprechend vor dem 15.11.11 erloschen. ????????

Vielen Dank für eure Hilfe.
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