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Kindergeldanrechnung seitens der ARGE

Verfasst: 05.06.2007, 13:29
von Claudi130874
Hallo ich hab ein großes Problem. Ich arbeite ja seit Januar 2007 vollzeit, mein Mann kriegt noch Hartz 4 Nun bekam ich letzte Woche nen Brief, dass ich die Kindergeldbescheinigung bei der ARGE einreichen sollte. Ich fragte mich schon wieso und schickte sie dorthin. Nun hab ich eben dort angerufen und der Sachbearbeiter hat mir gesagt, ich müsse von Januar 2005 Kindergeld zurückzahlen in voller Höhe, also weit über 4.600,-- €. Ich wies ihm daraufhin, dass in jedem Bescheid meine Tochter mit aufgefürt wurde und es doch nicht mein Fehler sei, dass die ARGE das Kindergeld nicht angerechnet hat. Ich habe auch im Januar 2005 im Antrag meine Tochter angegeben, aber so, wie der Sachbearbeiter sagt, nicht das Kindergeld als Einkommen angegeben. Ich weiss jetzt nicht mehr, ob das stimmt, da müsste ich bei der ARGE in die Akte schauen. Aber meine Tochter hab ich immer angegeben und jeder kriegt doch Kindergeld, egal wie reich er ist. Meine Frage: Können die das wirklich von mir verlangen? Mein Chef ist gerade nicht da und ich bin total aufgewühlt und hab grad erstmal nen Heulanfall bekommen

Verfasst: 05.06.2007, 13:33
von Claudi130874
Der Titel sollte heissen "Kindergeldanrechnung seitens der ARGE"

Verfasst: 05.06.2007, 13:34
von Claudi130874
kannst du das noch ändern Andreas?

Verfasst: 05.06.2007, 13:35
von Curry
Den Titel kannst du, glaube ich abändern, indem du auf "Anwort erstellen" gehst, dort ganz oben.

Kindergeldanrechnung seitens der ARGE

Verfasst: 05.06.2007, 13:40
von Claudi130874
ja hab ich gemacht nancy

Verfasst: 05.06.2007, 13:41
von StineP
Tut mir leid, ich kann dir nicht folgen. Sehr unübersichtlich geschrieben. (Mach bitte ein paar Absätze, dann versteht man besser)

Also wer will Kindergeld zurück?? Die ARGE?

Mit der Begründung, das Kindergeld sei als Einkommen zu berücksichtigen?

Verfasst: 05.06.2007, 13:41
von Strubbel
Es gab vor kurzem ein Urteil, dass die ARGE nichts zurückfordern kann, wenn die Auszahlung auf einer fehlerhaften Berechnung von ihr beruht.

Wenn du einen Bescheid kriegt, würde ich Widerspruch einlegen.

Ich hoffe, das klärt sich positiv für dich *Mut mach*

Verfasst: 05.06.2007, 13:47
von Claudi130874
@ Stine: Sorry Stine aber ich war gerade so aufgeregt, dass ich das nur runtergeschrieben hat.

Ja die ARGE will von uns Kindergeld für 2 1/2 Jahre zurück, also über 4.620,-- €, obwohl meine Tochter in jedem Bescheid mit aufgeführt wurde.

Ich hätte wohl damals im Januar 2005 das Kindergeld nicht als Einkommen angegeben, aber meine Tochter wohl. Das kann ich jetzt natürlich nur nachvollziehen, wenn ich die Akte dort einsehe. Meiner Meinung nach ist es deren Fehler, sie haben meine Tochter überall mit aufgeführt, aber kein Kindergeld von ihr im Bescheid angerechnet, also abgezogen.

@ Strubbel: Danke, du hast mir wieder ein bisschen Mut gemacht. Brauche jetzt nur noch das Urteil

Verfasst: 05.06.2007, 14:29
von StineP
Macht doch überhaupt nichts. Ich musste nur ein paarmal lesen, weil ich immer in der Zeile verrutscht war ;)

Also erst mal hast du ein Recht auf Einsichtnahme (SG Stade,Urteil vom 23.02.2006 - S 6 AL 112/02 - Offenlegung v. Behördeninformation, Akteneinsicht verweigert) - du solltest dich vergewisser, dass tatsächlich ein Fehler dererseits vorgelegen hat.

Fehler auf deren Seite könnte sein, dass sie deine Unterlagen nicht hinreichend geprüft haben. Dass Kindergeld nicht angegeben wurde, allerdings das Jahr davor und zusätzlich eben das eigene Kind, hätte die ja stutzig machen müssen. Sie unterliegen der Spontanberatungspflicht im Sinne des § 14 SGBI - Heißt auch, dass sie sofort Abhilfe schaffen müssen, wenn denen ne UNstimmigkeit auffällt.

Verfasst: 05.06.2007, 14:37
von Claudi130874
ja eben Stine, ich denke auch, dass sie mich wohl schon im Jahre 2005 darauf hinweisen hätten müssen, dass ich das Kindergeld angeblich nicht angegeben habe und nicht jetzt erst mit einer Forderung von über 4.600,-- € kommen können.

Außerdem weiss doch jeder, dass wenn man ein Kind hat, man auch Kindergeld bekommt, sogar jeder Millionär kann das beantragen. Meine Tochter war schließlich in jedem Bescheid aufgeführt, hab sie ja nicht verheimlicht!