Vermieter Eigentümer ermitteln - Klage gegen wen?

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Sodoku
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#1

10.07.2013, 12:50

Hallo,

wir wollen auf Freigabe der Mietkaution klagen ( verpfändtes Konto) und hier wird es kompliziert.

Im Mietvertrag von 1994 steht folgendes:

Mietvertrag:
zwichen: GBR (ohne Anschrift und NAmen der Gesellschafter)
vertreten durch: A GmbH ( mit Anschrift)
- Eigentümer -
und: S1 GmbH
- Verwalter -
und Eheleute
-Mieter-

Der Mieter ist verpflichtet sich ... eine Mietkaution ... zu hinterlegen... Für die Kaution wird vom Mieter ein Sparkonto angelegt und zugunsten von
A GmbH vertreten durch S1 GmbH verpfändet.
Das Sparbuch wird vom Verwalter im Auftrag und in Vollmacht für den Vermieter aufbewahrt.

Verpfändungserklärung lautet auch auf A GmbH vertreten durch S1 GmbH

2004 wird den Mietern mitgeteilt, dass die GBR vertreten durch eine S2 GmbH (dieser Wechsel wurde nicht angezeigt, oder hat Mieter nicht mehr) nunmehr durch die Verwaltung T GmbH vertreten wird.
Zu allem Übel teilt die T GmbH im Jahr 2008, dass an der Wohnung Sondereigentum gegründet wurde und der ehemallige Gesellschafter der GbR nunmehr Herr E. Eigentümer der Wohnung ist. Der vollständige Name des Eigentümers und die Adresse fehlt auch hier.

Chef ist der Auffassung, dass man gegen den neuen Eigentümer (WEG) klagen müsste.
Wie bekomme ich die Anschrift des Vermieters/ Eigentümers heraus? Die neue Hausverwaltung T GmbH wurde aufgefordert die ladungsfähige Adresse mitzuteilen. Hierauf hat sie nicht reagiert.
Es ist doch richtig, dass wegen § 79 ZPO die Klage nicht mehr gegen die Hausverwaltung gerichtet werden kann.
Im Grundbuch finde ich doch auch keine Anschrift des Eigentümers, oder? Oder macht es Sinn, eine GB Auszug zu holen?
Muss man dann auf Auskunft gegen die Hausverwaltung klagen?
Irgendwie verstehe ich das nicht. Alle Gläubiger der Verpfändungserklärung beteiligten waren bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr vorhanden. Kann dann der neue Eigentümer dann überhaupt die Freigabe erklären?
Obwohl die Hausverwaltung wegen offenen streitigen Betiebskostenabrechnungen die Freigabe verweigert und das Mietverhältnis schon seit 31.3.2012 beendet ist, hat sie die Kaution trotz allem noch nicht verwertet. Auch die Bank hat schon zu einer Freigabe aufgefordert. Auch hierauf wurde nicht reagiert. Hab so das Gefühl, dass die Hausverwaltung keine Verpfändungserklärung vorliegen hat.

Hat jemand eine Idee, wie man die Sache lösen könnte? Literaturtipp? Katasteramts-? Grundbuchamtsanfrage? ???? Weiß nicht weiter!
Lg und schon mal vorab Dank!
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icerose
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#2

10.07.2013, 13:21

Hallo, das ist ja mal ne schöne Frage:
Ja, erweiterten Grundbuchauszug für die Wohnung anfordern, also einfach dem Grundbuchamt mitteilen, welche Daten du wofür brauchst, Vollmacht von den Mietern auf euch dran, fertig. Wie lang das dauert, kann ich nicht sagen, da wir in Berlin so einen super Registerdienst haben, der macht das in 2 Tagen. Und dann viel Spaß beim klagen - wie du richtig sagst, bitte nicht die Hausverwaltung verklagen oder über diese zsutellen lassen. :wink:
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Sodoku
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#3

11.07.2013, 09:56

Danke Dir.Vermieter Eigentümer ermitteln - Klage gegen wen?
Jetzt mal noch ne dämliche Nachfrage. Was ist ein erweiterter Grundbuchauszug? Ich kenn nur den einfachen oder beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch.
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Mietzemau
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#4

11.07.2013, 10:50

Ich war grad auch am überlegen, ich glaub den mit Abtl. III?
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#5

11.07.2013, 11:29

:oops: Sorry, Leute, da ist in meinem (urlaubsreifen) Kopf etwas quer gegangen. :roll:

Du beantragst ganz normal einen GBA und bittest (zusätzlich) um Mitteilung der von dir gewünschten Information aus dem Inhalt der Grundakten.
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#6

11.07.2013, 12:21

Ah danke. Und ich hab mich jetzt grad verunsichern lassen :oops: :mrgreen:
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#7

11.07.2013, 13:34

Super danke. so mach ich es!
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