ich hab eine Frae bezüglich der Verjährung. Wir haben einen Anspruch aus 2009, Mahnbescheid beantragt, GEgenseite hat Widerspruch eingelegt, Aufforderung zur Begründung des Anspruchs Januar 2010.
Ist der Anspruch schon verjährt ? Ich bin der Meinung nein.
Was meint ihr ?
Verjährt ja oder nein ?
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Dass Informationen fehlen. Regelmäßige Verjährungsfrist? Und warum meinst Du, dass nicht verjährt ist?
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Verjährungsfrist 3 Jahre, ich denke, dass nicht verjährt ist, da durch die gerichtlichen Maßnahmen doch Hemmung eingetreten ist, oder mache ich da einen Denkfehler ?
- Kanzleihund
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Die Hemmung endet nach § 204 Abs. 2 BGB, wenn das Verfahren 6 Monate in Stillstand geraten ist. Dürfte hier wohl schon längst der Fall sein.
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So hab ich auch gerechnet, Hemmung würde enden 7/2010, wenn man dann die 3 Jahre Frist rechnet, würde der Anspruch grob gerechnet 6/13 verjähren
- Adora Belle
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Jo, grob gerechnet. Aber grob rechnen reicht ja nun nicht, wenn Du eine zutreffende Antwort möchtest.
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Und Hemmung ist nicht Neubeginn...
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@Adora Belle: DAs ist mir schon klar:
Die Aufforderung vom Gericht kam ist vom 25.01.2010, bei uns eingegangen 27.1.10; Hemmung endet somit 25.07.10, somit würde nach meiner Rechnung der Anspruch erst am 25.7.13 verjähren.
Mein Chef ist aber der Meinung, dass der Anspruch schon jetzt verjährt ist !
Also: wer hat Recht ?
Die Aufforderung vom Gericht kam ist vom 25.01.2010, bei uns eingegangen 27.1.10; Hemmung endet somit 25.07.10, somit würde nach meiner Rechnung der Anspruch erst am 25.7.13 verjähren.
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Über den Daumen gehobelt, meine ich, dass Du Recht hast.
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