PKH bei bereits eröffneten Verfahren?

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Gast

#1

01.06.2007, 14:53

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Pepsi
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#2

01.06.2007, 18:58

also ich weiß jetzt nicht genau, wies beim VerwG ist, aber beim ZivilG wird doch die Klage erst zugestellt, wenn die GK eingezahlt worden sind.. wenns beim VerwG auch so ist, dann kann jetzt immernoch PKH Antrag gestellt werden

wir stellen meistens PKH Antrag, ohne dass dieser erst stattgegeben werden soll, also auch so die Klage "eingereicht" werden soll.. und da fordern die Gerichte dann keine GK an und dann wird über die PKH meistens erst im Termin entschieden oder später halt, wenns keinen Termin gibt
Gast

#3

01.06.2007, 19:37

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Anna-Lena
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#4

01.06.2007, 21:57

PKH kann auch im laufenden Verfahren jederzeit beantragt werden.

Da das Gericht schreibt, dass die Klage der Beklagten zugestellt worden ist, laufen für diese ja die Fristen und das Verfahren nimmt seinen Fortgang. Zumindest wird durch die PKH-Beantragung nichts verschleppt.

Ich würde in den PKH-Antrag mit reinschreiben, dass der Kläger (Freund) nicht in der Lage ist, die Kosten der Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln zu bestreiten und gleichzeitig beantragen, die Frist zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses bis zur Entscheidung über den PKH-Antrag zu verlängern.

Wie lange die Entscheidung über die PKH dauert, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Jeder Richter handhabt das anders.

Übrigens ist es auch möglich, persönlich bei der Geschäftsstelle PKH-Antrag zu stellen unter Beiordnung von RA XY. Denn PKH wird ja nicht dem Anwalt gewährt, sondern (in diesem Fall) dem Kläger.

LG
Anna
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