Unterbrechung Rechtsstreit bei Inso-Antragsverfahren?

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LuzZi
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#1

21.05.2013, 16:20

Hallo,

haben einen Arbeitsrechtsstreit, Mandanten wollen nicht gezahlte Gehälter haben. Gegenseite hat gegen MB Widerspruch erhoben und nach unserer Klagebegründung einfach nur ein Schreiben des Inso-Gerichts eingereicht mit dem Betreff "Insolvenzantragsverfahren der Firma xy" inkl. IN-Aktenzeichen des AG.

Wir fragen uns jetzt, ob unser Rechtsstreit für die Katz ist. Insolvenz kann ja nun wirklich jeder beantragen, ob dann ein Inso-Verfahren eröffnet wird steht ja dann auf einem anderen Blatt.

Will einen kurzen Ss an das Gericht fertigen, aber weil es bei uns keiner wirklich weiß, will ich mich absichern, bevor ich schreibe. Nicht, dass ich Blödsinn hinschreibe und mich blamiere. :oops:

:thx :thx
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tiko73

#2

21.05.2013, 16:30

Ich meine, das mit der Einstellung der Verfahren gilt erst ab Eröffnung der Inso. Antragsverfahren ist aber noch keine Eröffnung, von daher müsste das eigentlich noch weiter gehen können. Bin aber auch kein Inso-Profi :-(
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LuzZi
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#3

21.05.2013, 16:31

Ist auch meine Meinung, hab davon aber auch nicht wirklich die Ahnung. :pfeif
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sansibar
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#4

21.05.2013, 17:29

Ich glaub, das ist § 240 ZPO - erst nach Eröffnung
Grüße - sansibar
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spitzi192
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#5

21.05.2013, 18:08

Richtig, § 240 ZPO greift erst bei Verfahrenseröffnung, nicht bei Antragstellung. Ihr könnt euer Verfahren also weiter betreiben. Aber möglicherweise haben eure Mandanten als Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn das Verfahren eröffnet wird, auch wenn sie bereits vor Eröffnung ausgeschieden sind. Das müsste man dann mal prüfen.
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#6

22.05.2013, 09:01

:thx euch
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