EB wird nach Zustellung KFB nicht zurückgesandt
- Frau Cindy
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KFB wurde erlassen und an die Gegenanwälte mindestens im Januar, wenn nicht schon zuvor, zugestellt. Bis heute schickt der GA das EB allerdings nicht zurück, weshalb ich keine vollstreckbare Ausfertigung erhalte. Meiner Bitte, den KFB dann doch mit ZU zuzustellen, wurde bisher nicht nachgekommen. Alle paar Wochen wird der GA nur an die Rücksendung des EB erinnert.
Nun weiß ich echt nicht mehr weiter. Hat jemand vielleicht eine Idee, wie ich zumindest das Gericht dazu bewegen kann, den KFB per ZU zuzustellen? Ich gehe mal davon aus, dass der GA das EB auch weiterhin nicht zurücksenden wird.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Schriftlichen Antrag bei Gericht stellen, dass nun mehr von Amts wegen mittels PZU zugestellt werden soll! So kann es ja nicht weitergehen!
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Wir hatten sowas auch schon. Chef hat gegen den gegnerischen Kollegen eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingelegt. Zack und dann ging es
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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Das mit der Beschwerde gegen den Kollegen hatte ich auch schon überlegt, da er ja damit gegen die Berufsordnung verstößt. Muss ich mal Cheffe fragen, was er dazu sagt.
Ich hatte bereits schriftlich darum gebeten, per ZU zuzustellen, allerdings wurde dann wiederum lediglich an die Rücksendung des EB erinnert.cosmicmoon hat geschrieben:Schriftlichen Antrag bei Gericht stellen, dass nun mehr von Amts wegen mittels PZU zugestellt werden soll! So kann es ja nicht weitergehen!
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Bei uns wird allenfalls 2x an die EB-Rücksendung erinnert. Danach erfolgt von der SE Vorlage an den Rpfl. und dieser verfügt die Zustellung per ZU. Ellenlanges Erinnern ist sinnfrei und für den Berechtigten unzumutbar! Daher: Ausdrücklich einen schriftlichen Antrag an das Gericht schicken, nunmehr die Zustellung per ZU vorzunehmen bei Vermeidung einer DAB. Ein weiteres Zuwarten ist nicht mehr hinnehmbar.
~ Grüßle ~
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Ich hatte damals mit dem Gericht telefoniert gehabt. Die haben mehrfach versucht, das EB wieder zu bekommen. Der hat auf kein Schreiben reagiert.
Ja sprech das mal ab, so geht das ja nicht. Der verhindert schließlich die ZV.
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Ich danke euch vielmals.
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Nachdem wir den Gegenanwalt angeschrieben und die Rücksendung des EBs erbeten hatten, meldete er sich telefonisch und teilte mit, bislang keinen KFB erhalten zu haben. Daraufhin telefonierte Cheffe mit dem AG und der Rpfl. hat den KFB nochmals zugestellt. Dieses Mal muss alles geklappt haben, denn zwischenzeitlich habe ich meine vollstreckbare Ausfertigung erhalten. Merkwürdig ist allerdings, dass das Datum des KFB identisch ist mit dem Zustelldatum.
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Das ist in der Tat mehr als merkgewürzig. Bleibt zu hoffen, dass da kein Vollstreckungsorgan drüber stolpert. Scheinen ja komische Sitten bei diesem Gericht zu herrschen...
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Eine Urkundsbeamtin hat mir mal erzählt: Wir haben auch so einen speziellen Anwalt, der nie seine EB's zurückschickt. Dessen Angestellte hat die Urkundsbeamtin gefragt, was sie denn mit den ganzen EB's machen solle, der RA würde sie nie unterschreiben. Es gibt schon äußerst seltsame Gestalten.
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