Rückforderungsanspruch der Rechtsschutzversicherung

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Krissie
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#1

03.05.2013, 14:49

Hallo zusammen,

ich habe hier eine ZV-Akte, die seit jetzt sieben Jahren läuft. Ich hatte zuletzt Mitte des Jahres 2009 mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten korrespondiert.

Wie lange hat die RSV Zeit, etwaige Rückerstattungen/überschüssige Beträge von Gericht, GV, etc. von uns zurückzufordern? Gibt es dafür eine Frist?

Viele Grüße
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Majo
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#2

03.05.2013, 14:50

Kann die Frage nicht ganz verstehen. Ihr seid verpflichtet, von selbst der RSV die Beträge zurück zu erstatten!
Krissie
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#3

03.05.2013, 14:53

Weiß ich :) Aber gäbe es da auch eine Art Verjährung?
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Majo
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#4

03.05.2013, 14:56

Kann ich jetzt nicht sicher sagen aber was wollt ihr denn mit den überschüssigen Beträgen sonst machen, wenn ihr die Akte ablegt?
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