Beschwerdebegründungsfrist von Gegenseite bestätigt werden?

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Naturini
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#1

10.04.2013, 18:39

Hallo,

wir haben in einer familienrechtlichen Sache Beschwerde gegen den Beschluss der I. Instanz eingelegt. Jetzt haben wir zur Begründung der Beschwerde eine Frist bis 15.04. bekommen. Meine Chefin hat jetzt ein Zeitproblem. Sie hatte heute mit dem Richter vom OLG telefoniert. Dieser sagte ihr, dass er die Beschwerdebegründungsfrist verlängern wird wenn die Gegenseite der Fristverlängerung zustimmt. Ich habe gerade mal im Gesetz nachgesehen. Es ist ja keine Notfrist. Benötigt man wirklich die Genehmigung der Gegenseite um die Frist zu verlängern? Kann ich mir nicht vorstellen. Die Gegenseite würde ja meistens nein sagen.
Jupp03/11

#2

10.04.2013, 20:09

Der Sachverhalt, um den es geht, ist nicht bekannt. Im übrigen, warum sollte die Gegenseite nein sagen? Dieses Vorurteil "meistens" kann ich nicht bestätigen.
TanjaB.

#3

10.04.2013, 22:10

Ich bin aus Anwaltssachen ziemlich raus, bearbeite jetzt Insolvenzen, aber ich kenne das aus der Vergangenheit so, dass es nicht gereade unüblich war, die Einwilligung der Gegenseite einzuholen. Und ich kann auch nicht bestätigen, dass dann sowieso nein gesagt wurde. Mal abgesehen davon denke ich, ihr habt die Wahl zwischen Gegenseite anrufen und bitten der Fristverlängerung zuzustimmen, oder halt innerhalb der gesetzten Frist zu antworten.
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#4

11.04.2013, 08:58

Ich kenne es meist so, dass in Berufungen - Beschwerde ist ja Berufung in Familiensachen - die erste Fristverlängerung ohne Zustimmung der Gegenseite bewilligt wird, bei der 2. Verlängerung das dann schon abgesprochen sein sollte. Ich kenne allerdings auch keine Fall, wo das mit der Zustimmung nicht geklappt hat.

Wenn der Richter das so will, sprecht es mit der Gegenseite ab und gut ist. :wink:
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Naturini
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#5

11.04.2013, 13:12

Wir hatten noch gar keine Frist vom Gericht gesetzt bekommen. Hatte das falsch verstanden. Meine Chefin hat vorsorglich mal einen Monat als Frist zur Beschwerdebegründung eintragen lassen. Meiner Meinung nach dürfte es keine Probleme geben, wenn wir die Beschwerdebegründung ein paar Tage später einreichen.
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#6

11.04.2013, 16:50

Naturini hat geschrieben:Meiner Meinung nach dürfte es keine Probleme geben, wenn wir die Beschwerdebegründung ein paar Tage später einreichen.
Bist du da ganz sicher? Hauptsache ihr kommt nicht mit den neuen Begriffen im Familienrecht durcheinander. Denn da heißt ja jetzt alles Beschluss, auch das was früher ein Urteil war. Und da wo man früher Berufung eingelegt hat, macht man jetzt eben eine Beschwerde. Da haben sich zwar die Begriffe geändert, aber nicht die Fristen. In so einem Fall hätte man halt aus dem Gesetz raus eine Begründungsfrist von einem Monat hat, genau so wie bei einer Berufung. Eine Berufungsbegründung könnte man ja auch nicht einfach ein paar Tage später einreichen, wenn man nicht vorher die Frist verlängert bekommen hat.

Ob das in eurem Fall so ist, weiß ich jetzt nicht, du hast ja auch nicht geschrieben, um was es ging. Vielleicht ist ne Überschreitung der Frist in eurem Fall ja wirklich nicht so schlimm.

Aber ich würde trotzdem die Gegenseite um Zustimmung bitten.
Naturini
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#7

12.04.2013, 08:58

Ich habe jetzt noch mal im Kommentar nachgelesen und die Frist gefunden. Somit ist nächste Woche Montag Fristablauf :-(

Aber vielen Dank und ein schönes Wochenende :-)
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