Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

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vanhitomi
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#21

07.11.2015, 12:04

Schimpfen auf die HH-Justiz? Ich bin dabei :mrgreen:
Beim LG ist die Geschäftsstelle der einen Kammer derzeit um 2/3 reduziert, so dass man das Ergebnis eines Verkündungstermins nur noch an bestimmten Tagen erfragen kann - falls mal jemand ans Telefon geht.
Und auch die StA setzt auf Entschleunigung. O-Ton: hier versackt gerade einiges

Aber auch in SH (namentlich Itzehoe) hat man die Ruhe weg. Zum Schreiben eines VUs bzw. noch maliges "draufgucken" braucht man schon 10 Tage, so dass ich das VU 2,5 nach seinem Erlass bekomme.

Die Entdeckung der Langsamkeit... zzz.....
Namaste
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#22

07.11.2015, 12:44

Auch wenn es OT rutscht:
Der Service am Bürger geht mehr und mehr den Bach runter. Das braucht man nicht einmal an HH oder sonstwo festmachen. Die Situation ist landesweit dieselbe. Kaputtgespart nennt man so etwas. Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Leute, die noch arbeiten - siehe Krankenstände. Aber das ist ja alles nichts Neues. Und: Es wird noch viel übler werden.
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Maddien
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#23

09.11.2015, 16:56

Unser Rekord übrigens - ja, ich habe eigenhändig nachgezählt - in einem Verfahren 27(in Worten: siebenundzwanzig 0/100) Beschlüsse zur Verlegung des Verkündungstermins. AG Hamburg lässt grüßen :P
läuft...
:huch
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#24

09.11.2015, 17:08

:schock :ohnmacht
Das ist ja schon mehr als unzumutbar und wäre mal ein Fall für die Presse... :teufel
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#25

09.11.2015, 18:36

Maddien hat geschrieben:Unser Rekord übrigens - ja, ich habe eigenhändig nachgezählt - in einem Verfahren 27(in Worten: siebenundzwanzig 0/100) Beschlüsse zur Verlegung des Verkündungstermins. AG Hamburg lässt grüßen :P
OMG :schock
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#26

09.11.2015, 18:39

Ab wann gilt noch mal "Stillstand der Rechtspflege"? :teufel
So etwas kann man doch keinem Mandanten mehr verkaufen.
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#27

09.11.2015, 21:04

Frau Cindy hat geschrieben:Ich schließe mal an meinen eigenen Fred an. Wieder einmal stellt sich mir die Frage, ob ich gegen einen KFB Erinnerung einlege oder aber Berichtigung beantrage:

KFA über 200,00 €. Festgesetzt wurden abzüglich erstatteter GK 100,00 €. Eigentlich müssten es aber 150,00 € sein. Im KFB ist keine Begründung zur Absetzung enthalten. Beim Durchrechnen hat sich ergeben, dass die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer abgesetzt wurde.

Ist das jetzt eine offensichtliche Unrichtigkeit, weil die Begründung fehlt und ich muss Berichtigung beantragen? Oder sollte ich doch eher Erinnerung einlegen, weil ich meine, dass die Terminsgebühr abgesetzt wurde? :kopfkratz Zur Not mache ich vorsorglich beides, aber interessieren würde es mich schon.

In dem Fall würde ich sagen, selbst wenn der Rechtspfleger auf Hinweis feststellen würde, dass er eine Gebühr übersehen oder sich verrechnet hat, dürfte das kein Fall für eine Berichtigung sein. Denn es gibt ja keine Gründe.
Darum habe ich meine KFB's immer begründet, und sei es nur "die Festsetzung erfolgte antragsgemäß" oder "abgesetzt wurden... nebst anteiliger Umsatzsteuer. Im Übrigen erfolgte die Festsetzung antragsgemäß". Da gab es dann die Chance, Rechenfehler im Wege der Berichtigung auszubügeln.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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Frau Cindy
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#28

10.11.2015, 08:54

Ich habe gestern den Schriftsatz rausgeschickt. Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

Übrigens ist es nicht HH und trotz Überlastung ist mein KFB schnell erlassen worden, nur eben falsch.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#29

10.11.2015, 10:24

Vllt. ging der Erlass zu schnell.. :roll: :teufel
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