Organisation/Interessenkollision

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Gast

#1

08.07.2005, 23:12

Hallo User,

ich hätte gerne von euch gewusst, wir ihr der Problematik der Interessenkollisionsprüfung - insbesondere in den größeren Kanzleien - Herr werdet.

Zur Anregung gebe ich mal ein Bespiel:

Person A war noch nie Mandant,
Person B war noch nie Mandant,

Person A ist Arbeitgeber
Person B ist Arbeitnehmer.

Am 05. wird ein Besprechungstermin vereinbart mit Person A. Die Interessenkollisionsprüfung verlief negativ.

Am 06. wird ein Besprechungstermin bei einem anderen Anwalt vereinbart. Die Interessenkollisionsprüfung verlief negativ, da weder A noch B im Adressverzeichnis als Mandanten angelegt wurden.

Am 10. findet ein Gespräch mit Person A in der Kanzlei statt.
Am 11. findet ein Gespräch mit Person B bei einem anderen Kollegen innerhalb der Kanzlei statt.

Die Akte A wird angelegt. Keine Interessenkollision.
Die Akte B wird einen Tag später angelegt. Interessenkollision ist positiv. Beide Anwälte müssen das Mandat niederlegen.

Wie geht ihr mit neuen Mandanten vor.

Meine Überlegungen haben Folgendes ergeben:

1. Lege ich die Adresse bereits bei Terminvergabe als Mandant an, ist er zwar als Mandant verzeichnet. Was ist aber, wenn der Mandant nicht kommt oder absagt?

2. Die Akte wird bevor der Mandant mit dem Anwalt sprechen kann, angelegt.

3. Die Adresse wird, bevor der Mandant mit dem Anwalt spricht, angelegt, damit der Mandant und der Gegner zumindest registriert sind und so noch einmal eine Interessenkollisionsprüfung durchgeführt werden kann.

Ich halte 1. und 3. für sehr unpraktikabel.

Im Fall 2. könnte notfalls, wenn das Mandat nicht übernommen wurde, die Akte überschrieben werden.

Wie würdet oder wie geht ihr vor?
Wie löst ihr das Problem?

Wäre für Tipps sehr dankbar.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

Sabine
Andreas

#2

11.07.2005, 10:48

Hallo Sabine,

da ich hier in einer recht kleinen Kanzlei bin, ist das bei uns recht problemlos, da kennen wir quasi alle Mandanten bzw. macht es, wenn man einen bestimmten Namen hört, schon mal "Klick", und man prüft kurz nach während des Telefonates mit dem potentiellen Neu-Mandanten.

In der Kanzlei, in der ich vorher war (5 Anwälte), mußte man das allerdings auch schon genauer prüfen.

Deinen Vorschlag Nr. 1 halte ich allerdings schon für praktisch :

Man hat ja (zumindest in RA-Micro) ganz schnell eine neue Adresse angelegt, da reicht es ja prinzipiell schon, grade mal Vorname, Name, Telefonnummer und Adreßkennzeichen "M" einzutragen. Wenn das direkt im Rahmen des Telefonates gemacht wird, und von mir aus nur schon 5 Minuten später ruft Person B an, um einen Termin zu vereinbaren, muß halt (ist bei größeren Kanzleien wohl unabdingbar) nach dem Gegner gefragt und kurz ins Adressenverzeichnis geschaut werden.

Gibt es dann Anhaltspunkte für eine mögliche Interessenkollision, muß detailliert geprüft werden.

Man kann das dem Anrufer ja durchaus sagen, daß hier möglicherweise eine Interessenkollision vorliegt, die man prüfen müsse und daß man sich in wenigen Minuten nochmal melde.

Eine sicherere oder elegantere Lösung fällt mir dazu auch nicht ein.
Gast

#3

11.07.2005, 17:15

Hallo Andreas,

vielen Dank. Wir paktizieren das im Moment genau so. Mal sehen, wie es läuft.

Die Kollisionsprüfung wird stets gemacht. Nur müssen wir in 3 Programmen nachschauen, bis alle Mandanten in RA-Micro drin sind. Das kann noch ganz ganz ganz lange dauern. Es gibt einfach viel zu viele Akten.

Also nochmals, vielen Dank.

Liebe Grüße
Sabine
Chrissy Feldy
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#4

11.07.2005, 22:55

Meine Ex-Kanzlei in Mönchengladbach war auch sehr klein und ein Familienunternehmen. Dort kannte man die Mandanten in- und auswendig.

Dann kam zur Vereinfachung RA-MICRO dazu und dort gab es ja die zusätzliche Überprüfung auf Interessenkollision.

Eine Kollision selbst habe ich noch nicht mitbekommen.
L.G. Chrissy
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#5

12.07.2005, 12:19

Hallo Sabine,

ich würde auch die Variante 1 wählen, wenn unsere Kanzlei nicht so klein wäre und ich somit eigentlich immer weiß, ob hier eine Interessenkollision vorliegen könnte.

Außerdem kann man dann ja immer noch im Nachhinein die Adresse wieder löschen und falls der Mandant A absagt oder nicht erscheint, könnte man, sofern man den anderen Mandanten B nicht bereits abgewiesen hat, diesen als Mandanten eintragen und bei erneuter Anfrage durch Mandant A diesen dann abweisen wegen Interessenkollision.

Bei uns gab es schon einmal eine Interessenkollision. Mandant A war AG von Mandant B. Mandant B war vor seiner Tätigkeit bei Mandant A GF bei einer anderen Firma. In diesem Zusammenhang haben wir Mandant B auftragsgemäß auf Kosten von Mandant A beraten, da aber Mandant A bei uns ein Großmandat ist, mussten wir nachdem Mandant A Mandant B gekündigt hatte, diesem mitteilen, dass wir ihn diesmal nicht vertreten können, da Mandant A schon länger unser Mandant ist.

Manchmal sind Interessenkollisionen schon ganz schön verwirrend.

Sonnige Grüße aus Berlin
schau immer nach vorne, nie zurück
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