Verdienstausfall brutto oder netto??

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Chrissy
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#1

27.03.2013, 10:17

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, dass ich das Thema hier richtig reingestellt habe, ansonsten bitte ich es weiterzuschieben. :-)

Nun meine Frage:

Die Gegenseite macht in ihrer Kostenausgleichung Verdienstausfall in Höhe von 182,26 Euro geltend. Das Gericht hat nunmehr schon darauf hingewiesen, dass max nur 10 Stunden á 17,00 Euro zulässig sind. Daher habe ich mir den Nachweis zukommen lassen. Der Arbeitgeber der Gegenseite bestätigt hier einen Verdienstausfall in Höhe von 182,26 Euro brutto ( 86,77 Euro netto). Kann die Gegenseite überhaupt einen Bruttobetrag geltend machen?? Steht der Gegenseit nicht nur der Nettobetrag zu??

Vielen Dank für eure Antworten
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Liesel
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#2

27.03.2013, 12:22

Schon mal 22 JVEG gelesen? :wink:
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Chrissy
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#3

27.03.2013, 12:31

Ups :oops:

Danke
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