Fatales Missgeschick?

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Muschel
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#1

15.03.2013, 16:11

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. :?
Ich denke mir ist ein blöder Fehler unterlaufen und jetzt weiß ich nicht wie schlimm das ist..... :wirr
Wir haben von der Gegenseite den entwerteten Titel bekommen, nachdem unser Mandant die Forderung daraus beglichen hat. Nun scannen wir seit kurzer Zeit die Post ein und doppelte Exemplare schrättern (richtig geschrieben?) wir.

Da ich den entwerteten Titel nicht mehr finden kann, vermute ich, dass dieser ausversehen bei den zu schrätternen Schreiben gelangt ist und somit vernichtet wurde. :patsch

Ich mach mir jetzt total die Platte ob das total schlimm ist.....da ich noch nicht solange bei dem Arbeitgeber arbeite, hab ich Angst das der mich deswegen kündigt......Könnt ihr mir helfen.....Ist das extrem schlimm.....? :hilfe

Liebe Grüße Muschel
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Lämmchen
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#2

15.03.2013, 16:21

Der Titel war doch entwertet. Außer "Abheften" passiert mit dem ja nichts. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#3

15.03.2013, 16:26

Sehe ich auch so, könnte sogar sein, dass ich ihn wissentlich in kleine Stücke abgeheftet hätte im Rundordner.
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Adora Belle
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#4

15.03.2013, 16:27

"Entwerten" ist auch bloss der kleine Bruder von "Schreddern". Das Gerät heisst übrigens auf Englisch shredder, oder eingedeutscht Schredder, korrekt müsste man wohl Häcksler sagen. :mrgreen:
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Muschel
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#5

15.03.2013, 16:29

:thx
Mir fällt echt ein Stein vom Herzen.....hab mich hier schon total verrückt gemacht...... :huepf
Danke schön........jetzt kann ich doch etwas entspannter ins Wochenende gehen. :yeah

Liebe Grüße und euch ebenfalls ein schönes Wochenende! :wink1
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13
NORTHERN DINO
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#6

15.03.2013, 16:33

Wie Lämmchen.
Der vollstreckbare Titel hat nur der Gegenseite genutzt, um ihre Forderung zu realisieren. Wenn diese den Titel nach Erfüllung herausrückt, hat sie keinen Anspruch mehr und dokumentiert dies eben durch die Herausgabe des Vollstreckungstitels. Die Sache ist erledigt. Ob der Titel bei euch nun abgeheftet oder geschreddert ist, spielt eigentlich keine Geige. Wichtig ist nur, dass die Gegenseite nicht mehr vollstrecken kann und will. Zur Not machste in der Akte einen Vermerk, dass der Vollstreckungstitel herausgegeben und bei euch vernichtet wurde und gut ist´s. Eine einfache Ausfertigung müsste sich ja in eurer Akte befinden.
Zuletzt geändert von 13 am 15.03.2013, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Kanzleihund
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#7

15.03.2013, 16:59

Gut wäre ein Vermerk, dass der Titel vernichtet wurde, und dazu eine Kopie des Zahlungsbelegs. Wenn da wirklich noch 'was kommen sollte (Stichwort: 2. vollstreckbare Ausfertigung), wovon ich nicht ausgehe, sucht man eher Letzteren wie einen bunten Hund.
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#8

15.03.2013, 19:36

Kanzleihund hat geschrieben:Gut wäre ein Vermerk, dass der Titel vernichtet wurde, und dazu eine Kopie des Zahlungsbelegs. Wenn da wirklich noch 'was kommen sollte (Stichwort: 2. vollstreckbare Ausfertigung), wovon ich nicht ausgehe, sucht man eher Letzteren wie einen bunten Hund.
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