Chef im Urlaub - Abkürzung pps.?

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lisa1902
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#1

08.03.2013, 08:40

Guten Morgen, mein Chef ist im Urlaub und wir geben die SS. einem anderen RA zum Unterschreiben. Was schreibe ich unter seine Unterschrift? SOll ich überhaupt etwas darunter schreiben?

vielleicht: pps. .....
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LuzZi
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#2

08.03.2013, 09:04

Ich schreib immer drunter "für den urlaubsbedingt abwesenden RA. xy" oder so ähnlich.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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michi-bruce
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#3

08.03.2013, 09:38

Wenn der Obermotz im Urlaub ist, schreibt Big Boss immer: "in Vertretung :arrow: i. V."
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sunshine24
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#4

08.03.2013, 09:40

Bei Schriftsätzen würde ich grundsätzlich keine Vertretung angeben, sondern einfach den Namen des unterschreibenden Anwalts drunter setzen. So wird das grundsätzlich bei uns gehandhabt, gerade auch, wenn man Anträge im Schriftsatz drin hat.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Kikki-Fee
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#5

08.03.2013, 10:11

Ich glaube, das ist eine Geschmacksfrage – wie der Anwalt das eben haben will. Da wo ich jetzt bin, schreiben wir immer drunter Meyer, Rechtsanwalt für den urlaubsbedingt abwesenden Rechtsanwalt Müller (nö, ich bin nicht im gleichen Büro wie LuzZi :mrgreen: ).

In meiner Ausbildungskanzlei hatten wir einen Chef, bei dem niemand es wissen durfte, wenn er im Urlaub war. Offiziell war er immer da (nur eben gerade bei langdauernden auswärtigen Terminen oder so) :roll: . Da wurde einfach immer nur drunter geschrieben RA Schmidt in Vertretung für RA Schulz.

Deshalb finde ich, man sollte vor dem Urlaub absprechen wie es gewünscht ist.

Wenn da gar nichts von Urlaub oder Vertretung drunter steht, ist das bei Rückfragen manchmal etwas blöd, z.B. wenn dann jemand anruft, der unbedingt RA Meyer oder RA Schmidt sprechen will und der Anwalt dann die Sache gar nicht kennt.

sunshine24 hat geschrieben:Bei Schriftsätzen würde ich grundsätzlich keine Vertretung angeben, sondern einfach den Namen des unterschreibenden Anwalts drunter setzen. So wird das grundsätzlich bei uns gehandhabt, gerade auch, wenn man Anträge im Schriftsatz drin hat.
@sunshine24, soweit ich weiß schadet es auch bei Schriftsätzen mit Anträgen nichts, wenn da "in Vertretung" drunter steht, hauptsache es hat ein Anwalt unterschrieben. Dieser Anwalt ist aber für den Inhalt verantwortlich, egal, ob er in Vertretung unterschrieben hat oder quasi "direkt".


Übrigens, @ lisa1902, wofür steht eigentlich das Kürzel pps.? Ich kenne das nur als Postscriptum nach dem Postscriptum, aber das ist ja nicht gemeint.
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Anahid
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#6

08.03.2013, 11:01

Bei uns steht immer drunter

Mit freundlichen Grüßen
ppa. RA ......


XY
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likema31
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#7

08.03.2013, 11:33

ppa heißt per prokura, also in Vollmacht. Wird hierzulande aber nur von Prokuristen verwendet. Deswegen würde ich i. V. wählen oder wie LuzZi.
lisa1902
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#8

08.03.2013, 12:47

gute Frage, weiß gar nicht was pps. heißt (hatte ein Anwalt letztens hingeschrieben, wo ich nichts stehen hatte)...
Eben likema31, habe jetzt auch i. V. genommen, ist am sinnvollsten.

Vielen Dank euch allen und ein schönes Wochenende. :wink1
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Maximum
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#9

08.03.2013, 12:50

Ich dachte pps. steht für pro absente (in Abwesenheit) würde also schon Sinn machen.
Kikki-Fee
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#10

08.03.2013, 13:07

Maximum hat geschrieben:Ich dachte pps. steht für pro absente (in Abwesenheit) würde also schon Sinn machen.
Danke für die Aufklärung. Ich persönlich kannte bisher weder die Abkürzung noch den Begriff "pro absente".

lisa1902 hat geschrieben:was pps. heißt (hatte ein Anwalt letztens hingeschrieben, wo ich nichts stehen hatte)
Da kann man mal sehen, was so ein Anwalt alles wissen muss... :mrgreen:
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