Hallo zusammen,
wer kann mir sagen, wie es mit Urlaub an Heiligabend / Silvester gehandhabt wird, wenn man nur halbtags arbeitet?
elli_m77
Halbtags Arbeiten / Urlaub an Heiligabend und Silvester
Bei mir wird jeweils ein Urlaubstag abgestrichen. Hab mir da aber bisher ehrlich gesagt nie Gedanken drüber gemacht.
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Danke für Eure Antworten.
Ich kannte halt bislang nur die Regelung für Ganztags. Für Heiligabend und Silvester je 1/2 Tag (= 1 Urlaubstag). Bei Halbtags sind es dann also je 1 Tag (= 2 Urlaubstage), die abgezogen werden. - irgendwie blöd - Wollte halt nur wissen, ob es da irgendwie rechtliche Regelungen gibt oder so.
LG
elli_m77
Ich kannte halt bislang nur die Regelung für Ganztags. Für Heiligabend und Silvester je 1/2 Tag (= 1 Urlaubstag). Bei Halbtags sind es dann also je 1 Tag (= 2 Urlaubstage), die abgezogen werden. - irgendwie blöd - Wollte halt nur wissen, ob es da irgendwie rechtliche Regelungen gibt oder so.
LG
elli_m77
- RunaLil
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Da gibt es keine gesetzliche Regelung. Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern ganz normale Arbeitstage (wenn sie nicht eh auf ein Wochenende fallen). Rein theoretisch könnte Dein Arbeitgeber Dich bei Vollzeit auch den ganzen Tag antreten lassen.
Bei vielen Unternehmen gibt es diese Regelung mit dem jeweils halben Urlaubstag über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen - andere haben es mE so übernommen (Kulanz, abgeguckt oder weil sie es auch nicht besser wissen? Who knows...). Gesetzlichen Anspruch hat man darauf aber nicht, was unter Umständen auch bedeutet, dass der Arbeitgeber dann auch zwei volle Urlaubstage abziehen kann - dies ist mE dann wie angeordnete Betriebsferien. Bei anderen habe ich auch schon gehört, dass Überstunden/Freizeitausgleich darauf verrechnet wird.
Aber: Dein Urlaubsanspruch richtet sich nicht danach, wie viele Stunden Du am Tag arbeitest. Wenn Du einen Urlaubstag nimmst, hast Du eben an diesem Tag frei, egal ob Du 8 oder 4 Stunden antreten müsstest. Wenn Du 5 Tage pro Woche je vier Stunden arbeitest und eine Woche frei haben willst, musst Du ja trotzdem 5 Urlaubstage nehmen (so wie jede Vollzeitkraft) und nicht etwa nur 2,5. Wenn Du also einen Arbeitgeber hast, der Dir für Heiligabend und Silvester je einen halben Urlaubstag abzieht, dann verlierst Du auch als Halbtagskraft nur einen Urlaubstag insgesamt.
Bei vielen Unternehmen gibt es diese Regelung mit dem jeweils halben Urlaubstag über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen - andere haben es mE so übernommen (Kulanz, abgeguckt oder weil sie es auch nicht besser wissen? Who knows...). Gesetzlichen Anspruch hat man darauf aber nicht, was unter Umständen auch bedeutet, dass der Arbeitgeber dann auch zwei volle Urlaubstage abziehen kann - dies ist mE dann wie angeordnete Betriebsferien. Bei anderen habe ich auch schon gehört, dass Überstunden/Freizeitausgleich darauf verrechnet wird.
Aber: Dein Urlaubsanspruch richtet sich nicht danach, wie viele Stunden Du am Tag arbeitest. Wenn Du einen Urlaubstag nimmst, hast Du eben an diesem Tag frei, egal ob Du 8 oder 4 Stunden antreten müsstest. Wenn Du 5 Tage pro Woche je vier Stunden arbeitest und eine Woche frei haben willst, musst Du ja trotzdem 5 Urlaubstage nehmen (so wie jede Vollzeitkraft) und nicht etwa nur 2,5. Wenn Du also einen Arbeitgeber hast, der Dir für Heiligabend und Silvester je einen halben Urlaubstag abzieht, dann verlierst Du auch als Halbtagskraft nur einen Urlaubstag insgesamt.
In dubio contra secretaria!
RunaLil hat geschrieben:Da gibt es keine gesetzliche Regelung. Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern ganz normale Arbeitstage (wenn sie nicht eh auf ein Wochenende fallen). Rein theoretisch könnte Dein Arbeitgeber Dich bei Vollzeit auch den ganzen Tag antreten lassen.
Bei vielen Unternehmen gibt es diese Regelung mit dem jeweils halben Urlaubstag über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen - andere haben es mE so übernommen (Kulanz, abgeguckt oder weil sie es auch nicht besser wissen? Who knows...). Gesetzlichen Anspruch hat man darauf aber nicht, was unter Umständen auch bedeutet, dass der Arbeitgeber dann auch zwei volle Urlaubstage abziehen kann - dies ist mE dann wie angeordnete Betriebsferien. Bei anderen habe ich auch schon gehört, dass Überstunden/Freizeitausgleich darauf verrechnet wird.
Aber: Dein Urlaubsanspruch richtet sich nicht danach, wie viele Stunden Du am Tag arbeitest. Wenn Du einen Urlaubstag nimmst, hast Du eben an diesem Tag frei, egal ob Du 8 oder 4 Stunden antreten müsstest. Wenn Du 5 Tage pro Woche je vier Stunden arbeitest und eine Woche frei haben willst, musst Du ja trotzdem 5 Urlaubstage nehmen (so wie jede Vollzeitkraft) und nicht etwa nur 2,5. Wenn Du also einen Arbeitgeber hast, der Dir für Heiligabend und Silvester je einen halben Urlaubstag abzieht, dann verlierst Du auch als Halbtagskraft nur einen Urlaubstag insgesamt.
Den wird sie nicht haben.
- RunaLil
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Wer weiß? Ich gehöre sogar zu den Glücklichen, die in den letzten Jahren beide Tage geschenkt bekommen haben. Wir mussten weder arbeiten noch Urlaubstage abgeben. Man mag es kaum glauben, aber es gibt auch liebe Arbeitgeber.
(Oder hab ich Blödsinn/was missverständlich geschrieben... verdammt, ich lese den fettgedruckten Satz jetzt schon zum 7. Mal und komme nicht drauf... )
(Oder hab ich Blödsinn/was missverständlich geschrieben... verdammt, ich lese den fettgedruckten Satz jetzt schon zum 7. Mal und komme nicht drauf... )
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Ergibt sich m. E. aus Beitrag 5. Ihr werden wohl 2 Tage abgeknöpft.
Interessant wäre es sicherlich, wenn sie nur nachmittags arbeiten würde, aber lassen wir das.
Interessant wäre es sicherlich, wenn sie nur nachmittags arbeiten würde, aber lassen wir das.
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Naja, jedenfalls für Eure Antworten. Mein Chef ist zwar so ganz ok, aber in dieser Hinsicht ist er halt doch Arbeitgeber, aber was solls. Es kommen auch wieder andere Zeiten.
LG
elli_m77
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elli_m77