Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Rechtspfleger?

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Pepsi
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#11

07.03.2013, 15:41

aber n VB dürfte doch einfacher als n KFA sein oder? ;-)
Butterblume
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#12

07.03.2013, 15:59

Man bedenke auch das ab Antragseingang die Zinsen beginnen zu laufen. Wie hoch ist denn der festzusetzende Betrag?
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nephele
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#13

07.03.2013, 16:11

aber n VB dürfte doch einfacher als n KFA sein oder?
Das ist ja das Schlimme...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#14

07.03.2013, 16:20

Butterblume hat geschrieben:Man bedenke auch das ab Antragseingang die Zinsen beginnen zu laufen. Wie hoch ist denn der festzusetzende Betrag?
wenn man so drüber nachdenkt, macht sich der Rpfl. ja glatt schadensersatzpflichtig :lolaway
naduh

#15

07.03.2013, 16:32

Wir haben zur Zeit so einen Fall -allerdings in einer Notariatssache, in der die Eintragung nicht vorangeht -, da hat der Notar der guten Frau mal einen persönlichen Besuch bei Gericht abgestattet, um mit ihr persönlich über die Angelegneheit zu sprechen, da telefonisch und schriftlich ja nicht weiterzukommen ist :mrgreen:
Jupp03/11

#16

07.03.2013, 16:37

naduh hat geschrieben:Wir haben zur Zeit so einen Fall -allerdings in einer Notariatssache, in der die Eintragung nicht vorangeht -, da hat der Notar der guten Frau mal einen persönlichen Besuch bei Gericht abgestattet, um mit ihr persönlich über die Angelegneheit zu sprechen, da telefonisch und schriftlich ja nicht weiterzukommen ist :mrgreen:
Ist gerade im Notariat durchaus sinnvoll und sollte auch in allen anderen Bereichen so gemacht werden, wobei der Notar das sicherlich nicht persönlich machen muss.
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Kanzleihund
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#17

07.03.2013, 16:48

Wenn ich ein Problem vor der eigenen Tür habe, dann ist das sicherlich richtig. Aber ich fahre definitiv keine 200 km um einen Rechtspfleger zu einer Entscheidung zu bewegen. Ich hatte neulich auch das Problem, die Rechtspflegerin hat einfach nicht entschieden. Hat immer alle Absonderungen der Parteien brav zur Stellungnahme geschickt. Am Ende haben wir uns verglichen.
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#18

07.03.2013, 16:59

Als Mitstreiter aus "dem anderen Lager" bin ich eigentlich befangen, um dazu etwas zu sagen, aber es gibt aus meiner eigenen Erinnerung tatsächlich Fälle, in denen die Akten "außer Kontrolle" geraten sind, aber auch denkbare Fälle, in denen sich ein (junger?) Kollege mit einer verzwickten KGE einfach überfordert sieht und das durch Alibi-Zwischenverfügungen zu tarnen versucht. Ist einfach so, wenn man nicht weiß, wie man solch einen Fall anzugehen hat. Ich denke da z.B. an eine so gen. gebrochene KGE mit PKH-Beteilung oder dergl.

Sicherlich kann eine DAB eingereicht werden. Wenn der Sachbearbeiter jedoch eh schon unter Druck steht, könnte das durch den Zusatzstress auch dazu führen, dass er ganz zusammensackt und krankheitsbedingt ausfällt. Das ist zwar spekulativ, aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Die Methode von Jupp erscheint mir erfolgversprechender, nämlich einfach mal den pers. Kontakt zu suchen und offen fragen, woran es hapert. Erntet man dann allerdings nur billige oder unwirsche Ausflüchte, dann würde ich auch durchziehen unter Hinweis auf etwaige Regressmaßnahmen. Im Falle von Ciara ist die Toleranzgrenze bei weitem überschritten.
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#19

07.03.2013, 17:04

@ 13:

Sag Deinen Anwärtern, dass es besser ist, forsch irgendwie zu entscheiden, als gar nicht zu entscheiden. Im ersten Fall kann ich bestimmt irgendein Rechtsmittel einlegen, im zweiten Fall bin ich hilflos.
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#20

07.03.2013, 17:28

Du glaubst doch nicht wirklich ernsthaft, dass ich meinen Anwärtern eine solche Verzögerungstaktik empfehle :shock: :shock: :mrgreen: , wo ich doch sogar ein leidenschaftlicher Vertreter der sofortigen Entscheidung ohne Anhörung in so gen. zweifelsfreien Fällen bin? Wie schon einmal angemerkt, spielt da (leider) mein OLG nicht mit.
Ich selbst habe sogar erlebt, dass eine ordentlich arbeitende Verwaltung einen Fall nach entsprechendem "Krisengespräch" anderweitig vergeben hat, um einen angeschlagenen Kollegen vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Es leidet letztlich ja nicht nur der besagte Fall, sondern zuletzt das gesamte Dezernat darunter.
Dass auch im Sinne der Parteien zu handeln ist, wird dadurch dokumentiert, dass die noch recht neue "Verzögerungsrüge" eingeführt wurde, damit man zur Not Ansprüche gegen den Staat geltend machen kann.
Zuletzt geändert von 13 am 08.03.2013, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
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