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Zonnie
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#1

07.03.2013, 09:32

Guten Morgen!

Ich bin mal wieder auf eure Hilfe angewiesen:

Es geht um folgendes:

Mandant will einen Mietvertrag unterzeichnen und gibt ihn uns zur Prüfung.

Folgende Namen sind natürlich alles Fiktiv-Namen.

Sagen wir die Makler-Firma heisst „Wolken & n“ (Die beiden Endbuchstaben sind auch auf der Rechnung des Maklers fett gedruckt). Als Makler tritt auf ein Norbert X und als Vermieter ein Nils X. Anhand des „X“ ist zu erkennen, dass die beiden denselben Nachnamen tragen.

Der Fettdruck „n & n“ hat bei uns irgendwie das Gefühl ausgelöst, dass diese für die jeweiligen Vornamen des Maklers und des Vermieters steht und somit evtl. entweder beide Eigentümer der zu vermietenden Wohnung sind oder beide Inhaber der Makler-Firma.

Eine Anfrage beim Gewerbeamt ergab, dass eine Firma mit dem Namen nicht im Gewerberegister registriert ist. Der Makler vermietet auch nicht oft Wohnungen, sodass über die Internetbörse, in der die damalige Wohnung angepriesen wurde, auch nichts weiter herauszufinden ist.

Sonstige Internetrecherchen ebenfalls ohne Erfolg.

Als nächste Möglichkeit haben wir dann einen Grundbuchauszug eingeholt und der lässt nun weitere Zweifel aufkommen: Als Eigentümer ist Nils Norbert X eingetragen.

Soll es wirklich Leute geben, die den einen Sohn Nils Norbert und den anderen Sohn Norbert nennen? Na, man kann nie wissen….

Aber wie komme ich nun an entsprechende Informationen, ob es sich um eine Person oder doch zwei handelt? Standesamt? Aber dazu müsste ich wissen, wo die Herrschaften geboren sind. Oder EMA mit ausführlicher Sachverhaltsdarlegung? Ich glaube mit einfacher EMA (Textbaustein RA-Micro) komme ich da nicht so weit.

Habt ihr Tipps für mich?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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Anahid
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#2

07.03.2013, 11:36

Ich würde eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt für Nils und eine für Norbert machen. In den Textbaustein von RA-Micro kannst Du ja mit der Hand einbauen, dass Du darüber hinaus die Geburtsdaten benötigst sowie etwaige weitere Vornamen und dann siehst Du ja was rauskommt. Muss der Mandant halt zwei Auskünfte des Einwohnermeldeamts zahlen. Aber wenn Du sicher sein willst, dass das verschiedene Personen sind, fällt mir dazu nix besseres ein.
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Zonnie
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#3

12.03.2013, 17:01

Vielen Dank! So haben wir es gemacht
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Seneca
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