Seite 1 von 1

Gerichtsstand bei Rückforderungsanspruch gegen GEZ

Verfasst: 07.03.2013, 09:20
von SleazZ
Hallo und guten Morgen :smile:

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen....

Folgendes: Meine Chefin ist der Meinung, sie habe gegen die GEZ (seit 01.01.2013 ARD ZDF Beitragsservice) einen Rückforderungsanspruch wg. überzahlter Gebühren. Der Anspruch sei jetzt erstmal dahingestellt. Mir geht es um das richtige Gericht bzw. den Gerichtsstand für eine entsprechende Leistungsklage gegen die GEZ (ich nenne es der Einfachheit halber weiterhin GEZ).

Meine Chefin möchte unbedingt klagen, aber welches Gericht ist zuständig? Das Gericht am Beklagtensitz (GEZ ist ja in Köln ansässig) oder das Gericht am Klägersitz (wir sitzen in Berlin), weil sozusagen die Leistungen hier in Berlin erbracht wurden? Weiterhin die Frage: Ist "nur" ein Amtsgericht zuständig oder ein Verwaltungsgericht, da die GEZ ja eine öffentlich-rechtliche Institution ist?

Ich bin mir leider absolut nicht sicher... Ich würde zum Verwaltungsgericht Berlin tendieren, weil die Leistungen in Berlin ja auch erbracht wurden und die GEZ eben eine öffentlich-rechtliche Institution ist. Aber ist mein Gedankengang richtig? Für Hilfestellungen bin ich euch dankbar :lol:

Re: Gerichtsstand bei Rückforderungsanspruch gegen GEZ

Verfasst: 07.03.2013, 09:23
von Liesel
Verwaltungsgericht, welches für den Wohnort des Klägers zuständig ist.

Re: Gerichtsstand bei Rückforderungsanspruch gegen GEZ

Verfasst: 07.03.2013, 09:24
von SleazZ
Also wäre das bei uns das VG Berlin... Ach ich danke dir ganz dolle :P