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creepery
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#11

28.02.2013, 14:24

:thx für Eure Antworten. Cheffe meint, dass wir erst mal ohne Zinsen auf HF zahlen und schauen, wie der Kläger reagiert.

Fraglich ist, ob klägerseits noch Berichtigung beantragt werden kann. Das Urteil ist vom 30.06.2011, woraufhin ein Berufungsverfahren folgte. Wir haben Anfang Februar die Berufung zurückgenommen. Mit Beschluss vom 14.02.2013 hat das OLG entschieden, dass die Zurücknahme der Berufung den Verlust des Rechtsmittels zur Folge hat. Kann der Kläger nunmehr noch Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils beantragen oder hätte er dies damals schon machen müssen?
creepery
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#12

28.02.2013, 14:25

@ icerose: Im Beitrag 7 habe ich den genauen Klageantrag gepostet.
Frau_Amsel
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#13

28.02.2013, 14:56

Schreib doch mal an das betreffende Gericht bzw. den Richter, der das Urteil eralssen hat und bitte um entsprechende Klarstellung!
Liebe Grüße,

Frau Amsel
likema31
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#14

04.03.2013, 12:30

Die Berichtigung kann nur innerhalb von 2 Wochen beantragt werden. Diese Frist ist wohl abgelaufen.

Ansonsten würde ich an Eurer Stelle auch erst mal die HF ohne Zinsen bezahlen. Diese sind m. E. nur bzgl. der RA-Kosten zugesprochen worden.

Daran sieht man übrigens sehr schön, dass es sich lohnt, 2 Anträge zu stellen. Einmal HF, einmal RA-Gebühren. :wink:
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