Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage....
Wir haben in einer sozialrechtlichen Angelegenheit Akteneinsicht bei der Berufsgenosschaft beantragt und auch entsprechend bekommen. Nun möchte die Mandantim ebenfalls eine Kopie der Akte übersandt bekommen. Dürfen wir diese 1 zu 1 aushändigen? Hat die Mandantin einen Anspruch darauf? Oder können wir sagen gibt es nicht bzw. wenn du Einsicht nehmen willst, dann musst du dir die Akte hier in der Kanzlei ansehen?!!?
Kann mir da jemand helfen? Gibt es da Entscheidungen o. ä. drüber? Wie verfahrt ihr so?
Danke bereits im Voraus
Akte dem Mandanten aushändigen?
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Ich weiß zwar nicht, wie das im sozialrechtlichen Sinne funktioniert, jedoch geben wir in strafrechtlichen Sachen unseren Mandanten eine Kopie der Ermittlungsakte. In unserem Schreiben schreiben wir dann dazu: "Diese Unterlagen dienen ausschließlich der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung / auf das weitere Verfahren. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere die Presse, ist nicht gestattet!"
Viele liebe Grüße von mir! Kroatien - Weltmeister der Herzen! 58 : 2
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Originalakten würde ich nicht aus der Hand geben; Kopien kann die Mandantin haben. Ich kenne es so, dass extra darauf hingewiesen wird, wenn bestimmte Teile der Akte (z.B. ärztliche Gutachten) dem Mandanten nicht bekannt gegeben werden sollen.
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Ich bin auch der Ansicht, dass der Mandant einen Anspruch auf Akteneinsicht hat. Hätte er - je nach Sache - auch unmittelbar ohne Einschaltung eines Anwaltes. Auch stellt sich noch die Frage, warum ein Anwalt - Vertrauensperson - dem Mandanten irgendetwas vorenthalten sollte. Macht ja keinen Sinn.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Und selbst das ist bedenklich. Auf vielen Anschreiben, zumindest der hiesigen StA, steht "Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet" und damit auch nicht an den Mandanten. Der Mandant darf die in der Kanzlei einsehen, aber er bekommt keine Kopie.In unserem Schreiben schreiben wir dann dazu: "Diese Unterlagen dienen ausschließlich der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung / auf das weitere Verfahren. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere die Presse, ist nicht gestattet!"
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Vielen Dank!
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Wenn aber die Akten entscheidend sind, um den Prozess zu führen, muss der Mandant diese kennen. Z. B. kann man von einem RA in einem Arzthaftungsprozess nicht verlangen, dass er sich mit den aktuellsten OP-Techniken auskennt. Dazu braucht er im Regelfall den Sachverstand des Mandanten (also angenommen, der Mandant ist Arzt).
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Also wir schreiben unseren Mandanten auch immer, dass sie die Akte gern in der Kanzlei einsehen können.
Liebe Grüße,
Frau Amsel
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Schwierig. In einer sozialrechtlichen Angelegenheit sonst noch keiner Erfahrungen gemacht? Meine Chefin möchte das nämlich ganz genau wissen und die bisherige Recherche ist noch nicht ausreichend genug...(für sie)