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Zuständigkeit bei abgeschl.Ausbildung IHK oder ArbG

Verfasst: 18.02.2013, 11:28
von Anni R.
Hallo Ihr Lieben,

die Frage steht ja schon oben. An wen muss ich mich nun wenden? Es geht in der Sache um ein nicht erstelltes Arbeitszeugnis für die Zeit der Ausbildung.

Danke im Voraus!

LG Anni

Re: Zuständigkeit bei abgeschl.Ausbildung IHK oder ArbG

Verfasst: 18.02.2013, 11:33
von Snoops
Hallo,

wenn das Ausbildungszeugnis nicht kurz nach dem Ende der Ausbildung zugestellt wird, solltest du das Zeugnis umgehend geltend machen und dem Arbeitgeber eine 2-Wochen-Frist für die Ausstellung setzen, evtl. noch einen Formulierungsvorschlag beifügen und evtl. mit Klage (ArbG) drohen. Wenn du das Zeugnis nicht geltend machst, verwirkst du nach sechs Wochen deinen Anspruch darauf!

Re: Zuständigkeit bei abgeschl.Ausbildung IHK oder ArbG

Verfasst: 18.02.2013, 11:42
von Anni R.
Danke für die schnelle Antwort!

Re: Zuständigkeit bei abgeschl.Ausbildung IHK oder ArbG

Verfasst: 18.02.2013, 11:51
von jojo
ArbG, da es sich um ein beendetes Ausbildungsverhältnis handelt.