Zuständigkeit bei abgeschl.Ausbildung IHK oder ArbG

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Anni R.
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#1

18.02.2013, 11:28

Hallo Ihr Lieben,

die Frage steht ja schon oben. An wen muss ich mich nun wenden? Es geht in der Sache um ein nicht erstelltes Arbeitszeugnis für die Zeit der Ausbildung.

Danke im Voraus!

LG Anni
Snoops
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#2

18.02.2013, 11:33

Hallo,

wenn das Ausbildungszeugnis nicht kurz nach dem Ende der Ausbildung zugestellt wird, solltest du das Zeugnis umgehend geltend machen und dem Arbeitgeber eine 2-Wochen-Frist für die Ausstellung setzen, evtl. noch einen Formulierungsvorschlag beifügen und evtl. mit Klage (ArbG) drohen. Wenn du das Zeugnis nicht geltend machst, verwirkst du nach sechs Wochen deinen Anspruch darauf!
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Anni R.
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#3

18.02.2013, 11:42

Danke für die schnelle Antwort!
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jojo
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#4

18.02.2013, 11:51

ArbG, da es sich um ein beendetes Ausbildungsverhältnis handelt.
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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