Persönliche Haftung einer ReNo im Job

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Jupp03/11

#31

31.03.2014, 18:56

Ich würde mit der Begründung, die sich aus deinem Beitrag ergibt, neue vollstreckbare Ausfertigung anfordern. Das Missgeschick ist nachvollziehbar. In welcher Form erfolgten die Zahlungen, bar oder Überweisung?
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Pepsi
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#32

01.04.2014, 07:31

Mal ne andere Frage: Schon versucht die Gegenseite vom Irrtum zu überzeugen bzw ne neue vollstr. Ausf. zu bekommen?
Rechtsfee
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#33

01.04.2014, 09:30

Wir haben noch gar nichts weiter versucht. Das hat mein Chef nicht mal annährend in Betracht gezogen. Ich war nämlich auch der Meinung, wir sollten doch erst einmal versuchen den Anwalt anzuschreiben und schauen, ob er vielleicht zur Einsicht kommt. Die Zahlungen kamen per Überweisung. Wir haben also Belege. Allerdings hätte meine Kollegin ja auch einfach ins Aktenkonto oder die Auszüge schauen können :( Ich werde mal versuchen mit ihm zu reden. Vielleicht hat er sich ja schon etwas beruhigt. Und jetzt mal ganz im Ernst: Müsste sie im Notfall die Zeche zahlen? Das läuft doch über seine Versicherung oder?
mrsgoalkeeper
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#34

01.04.2014, 09:36

Rechtsfee hat geschrieben:Und jetzt mal ganz im Ernst: Müsste sie im Notfall die Zeche zahlen?
Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
kr
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#35

01.04.2014, 10:32

Rechtsfee, ich kann dich beruhigen:
Wir hatten hier einen ähnlichen Fall (wir wollten einen Titel in der Schweiz für vollstreckbar erklären lassen vor einigen Jahren, das Gericht hat aber leider den Antrag wohl falsch verstanden und stattdessen den Titel im Original den Schuldnern zugestellt). Der Fehler fiel erst jetzt auf, weil die Mandanten nunmehr ein Inkassobüro beauftragt haben und jetzt aus den alten, abgelegten Akten den Titel haben wollten. Ich habe mir das angesehen und mich schon gewundert, weil Akten natürlich grundsätzlich ohne Titel abgelegt werden...
Naja, am Ende bin ich auf diesen Fehler gestoßen und war ähnlich schockiert wie vermutlich dein Chef. Wir haben dann eine zweite Ausfertigung des Titels beantragt und diese auch bekommen. Natürlich wird der Schuldner dazu gehört, aber wenn ihr Belege habt und daran nachweisen könnt, dass noch ein Restbetrag offen ist, dann solltet ihr problemlos zumindest über diesen Rest eine zweite vollstreckbare Ausfertigung bekommen.
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#36

01.04.2014, 10:37

Tja, wenn der Chef aber stur ist und der ehemaligen Angestellten eins reinwürgen will... bin gespannt was sie sagt, ob er sich beruhigt hat
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