Abtretungserklärung an eine Rechtsnachfolgerin

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Claudi 85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2013, 09:31
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

22.01.2013, 09:38

Hallo,

bin auf der Suche nach Hilfe. Es wurde eine AG aufgelöst und in eine andere Firma umfirmiert. Die Forderungen sollen jetzt auf eine GmbH übergehen, die nicht aus der AG entstanden ist. Ich soll nun eine generelle Abtretungserklärung für alle Forderungen pauschal fertigen. Meiner Meinung nach geht das nicht. Ich würde sagen, dies geht nur bei einzelnen Forderungen, da ich diese konkret bezeichnen muss.

Wie ist denn eure Meinung dazu?

LG und vielen Dank.
Manges
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 03.02.2012, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: altasoft

#2

26.01.2013, 16:17

Hallo Claudi,

du schreibst

Es wurde eine AG aufgelöst und in eine andere Firma umfirmiert.

Bist du dir sicher, dass es hierbei nur um eine Umfirmierung handelt? Es scheint sich eher um eine Rechtsnachfolge zu handeln :?:

Geht es um titulierte Forderungen? Dann brauchst du einen beglaubigten HR-Auszug beider Firmen. Der eine Auszug nach AG-Löschung und der andere nach Übernahme/Fusionierung. Rechtsnachfolgeklausel für alle beantragen und zustellen lassen.

Bei nicht titulierten Forderungen kenne ich auch lediglich, dass diese für den Einzelfall abgetreten werden - Ihr also eine Erklärung pro Forderung braucht. Allerdings haben wir solche Forderungen gekauft und nicht gesellschaftsrechtlich übernommen.

Bräuchte also schon mehr Infos: Teil- o. Gesamtrechtsnachfolge oder Umfirmierung?
Tituliert? Falls nicht Art/Grundlage der Forderungen?

Viel Erfolg. :wink1
Jupp03/11

#3

26.01.2013, 17:29

Manges hat geschrieben:Hallo Claudi,

du schreibst

Es wurde eine AG aufgelöst und in eine andere Firma umfirmiert.

Bist du dir sicher, dass es hierbei nur um eine Umfirmierung handelt? Es scheint sich eher um eine Rechtsnachfolge zu handeln :?:

Geht es um titulierte Forderungen? Dann brauchst du einen beglaubigten HR-Auszug beider Firmen. Der eine Auszug nach AG-Löschung und der andere nach Übernahme/Fusionierung. Rechtsnachfolgeklausel für alle beantragen und zustellen lassen.

:kopfkratz ?

Bei nicht titulierten Forderungen kenne ich auch lediglich, dass diese für den Einzelfall abgetreten werden - Ihr also eine Erklärung pro Forderung braucht. Allerdings haben wir solche Forderungen gekauft und nicht gesellschaftsrechtlich übernommen.

Bräuchte also schon mehr Infos: Teil- o. Gesamtrechtsnachfolge oder Umfirmierung?
Tituliert? Falls nicht Art/Grundlage der Forderungen?

Viel Erfolg. :wink1
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