Richterin will VU nicht erlassen !

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Spiderman
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#1

15.01.2013, 10:03

Hallo zusammen,

ich bin gerade echt platt. Ich habe mit der GS des Gerichts telefoniert, weil mir aufgefallen ist, das wir vom Gericht noch keine Verteidigungsanzeige der Gegenseite zugestellt bekommen haben. Nun habe ich soeben bei Gericht angerufen, und die SB'in teilte mir mit, dass die Klage am 10.12.2012 zugestellt worden ist. Die Beklagten haben sich darauf hin aber nicht gemeldet etc. und die Frist zur Erwiderung auf die Klage hat sie auch verstreichen lassen. Nun aber hat das Gericht bemerkt, dass wir einen Rechtsanwalt im Passivrubrum angegeben haben. Also will die Richterin dem Beklagtenvertr. noch einen netten Brief schicken mit der Mitteilung, dass eine Klage zugestellt worden ist aber nicht drauf erwidert worden ist.

Wie kann sowas sein? Die Sachbearbeiterin meinte eben gerade sogar selber, dass sie es nicht verstehen kann und sie die Richterin dazu nicht zwingen kann. Eine Ordnungsgemäße Zustellung an die Beklagten wurde bereits festgestellt.

:?: :?: :?:

Also ich kann sowas nicht nachvollziehen. Hattet ihr schon mal so einen ähnlichen Fall? Kann man die Richterin in einem solchen Fall wegen Befangenheit ablehnen?
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Pepples
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#2

15.01.2013, 11:00

Ähm, wie wär's mit mehr Infos? Schriftliches Vorverfahren angeordnet? Habt ihr für den Fall der Fälle VU-Antrag überhaupt gestellt?
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mrsgoalkeeper
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#3

15.01.2013, 11:04

Ist die Zustellung an die Partei überhaupt wirksam, wenn im Rubrum eine anwaltliche Vertretung steht?
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Pitt
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#5

15.01.2013, 11:15

Wurde die Klage denn direkt an die Gegenseite oder deren anwaltlichen Vertreter zugestellt? Hat das Gericht evtl. erst nach Zustellung an die Gegenseite gemerkt, dass Prozessbevollmächtigte vorhanden sind und meint die Richterin jetzt, sie müsse die Anwälte deshalb noch einmal gesondert informieren? Wenn in der Klage bereits ein VU-Antrag enthalten war, verstehe ich das Verhalten der Richterin nicht, denn die Gegenseite kann ja immer noch Einspruch gegen ein VU einlegen. Ich würde direkt bei der Richterin nach den Gründen ihres Vorgehens fragen. Ein Befangenheitsantrag, über den sie ja selbst entscheidet, hilft hier vermutlich nicht weiter und verzögert das Verfahren noch mehr.
So einen Fall wie Du hatte ich hier noch nicht. Hier gibt es derzeit allerdings ein Verfahren, bei dem die Terminierung ("früher erster Termin" 6 Monate nach Klageeinreichung, nach Einspruch gg. VU jetzt neuer Termin für Juli 2013) vermutlich die Forderung unseres Mandanten ins Leere laufen lassen werden, da der Gegenseite Insolvenz droht. Nachfrage beim Gericht ergab chronische Unterbesetzung und Richterwechsel, keine Chance auf schnellere Bearbeitung.
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Pepples
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#6

15.01.2013, 11:23

rosa hat geschrieben:Torno 52
Es wäre schon schöner, wenn hier öffentlich gestellte Fragen auch öffentlich beantwortet würden, damit alle im Forum davon profitieren können. :roll:
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Spiderman
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#7

15.01.2013, 11:33

Ja, ich habe die Aussage der SB'in, dass ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt werden sollte bzw. wird. Ich habe gleich in der Klage im Falle einer Fristversäumung das VU beantragt. Das VU war allerdings schon im Schreibbüro und zwischen Tür und angel wurde halt festgestellt, dass im Passivrubrum ein Rechtsanwalt steht dem die Klage nicht zugestellt worden ist.
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#8

15.01.2013, 11:35

rosa hat geschrieben:Torno 52

danke rosa :)
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#9

15.01.2013, 11:38

Pitt hat geschrieben:Wurde die Klage denn direkt an die Gegenseite oder deren anwaltlichen Vertreter zugestellt? Hat das Gericht evtl. erst nach Zustellung an die Gegenseite gemerkt, dass Prozessbevollmächtigte vorhanden sind und meint die Richterin jetzt, sie müsse die Anwälte deshalb noch einmal gesondert informieren? Wenn in der Klage bereits ein VU-Antrag enthalten war, verstehe ich das Verhalten der Richterin nicht, denn die Gegenseite kann ja immer noch Einspruch gegen ein VU einlegen. Ich würde direkt bei der Richterin nach den Gründen ihres Vorgehens fragen. Ein Befangenheitsantrag, über den sie ja selbst entscheidet, hilft hier vermutlich nicht weiter und verzögert das Verfahren noch mehr.
So einen Fall wie Du hatte ich hier noch nicht. Hier gibt es derzeit allerdings ein Verfahren, bei dem die Terminierung ("früher erster Termin" 6 Monate nach Klageeinreichung, nach Einspruch gg. VU jetzt neuer Termin für Juli 2013) vermutlich die Forderung unseres Mandanten ins Leere laufen lassen werden, da der Gegenseite Insolvenz droht. Nachfrage beim Gericht ergab chronische Unterbesetzung und Richterwechsel, keine Chance auf schnellere Bearbeitung.

Die Klage wurde direkt an die Gegenseite zugestellt. Genau, erst nach Zustellung an die Gegenseite hat das Gericht bemerkt, dass ein RA im Passivrubrum erwähnt ist.
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#10

15.01.2013, 11:43

Ist es denn sicher, dass der im Rubrum aufgeführte PV der Gegenseite überhaupt zustellungsbevollmächtigt war? Weil, wenn er es nicht gewesen ist und an ihn zugestellt worden wäre, wäre die Wirksamkeit der Zustellung ggf. auch in Frage zu stellen:

Guckst Du: http://www.damm-legal.de/bgh-fuehrt-der ... g-zu-laste" target="blank

Daher ist erstmal zu klären, ob der aufgeführte PV überhaupt zustellungsbevollmächtigt war. Ist das der Fall, hätte die Zustellung der Klage an ihn erfolgen müssen, § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO.

Ist er das nicht, ist die Zustellung der Klage an den Beklagten ausschlaggebend.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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