Beschwer in Mieterhöhungsangelegenheiten? (Berufung)
Verfasst: 10.03.2006, 13:37
Hallo,
unsere Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wurde abgewiesen. Der Streitwert in Mieterhöhungsklagen ist ja regelmäßig sehr gering. Ist es richtig, dass ich für den Wert der Beschwer den 42-fachen Wert der begehrten Differenz nehme? Weiß jemand wo ich das nachlesen kann? Bin heute total erkältet und kann kaum noch richtig denken, geschweige denn etwas in den Büchern finden. Vielen herzlichen Dank.
unsere Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wurde abgewiesen. Der Streitwert in Mieterhöhungsklagen ist ja regelmäßig sehr gering. Ist es richtig, dass ich für den Wert der Beschwer den 42-fachen Wert der begehrten Differenz nehme? Weiß jemand wo ich das nachlesen kann? Bin heute total erkältet und kann kaum noch richtig denken, geschweige denn etwas in den Büchern finden. Vielen herzlichen Dank.