Beschwer in Mieterhöhungsangelegenheiten? (Berufung)

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Ahurani

#1

10.03.2006, 13:37

Hallo,

unsere Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wurde abgewiesen. Der Streitwert in Mieterhöhungsklagen ist ja regelmäßig sehr gering. Ist es richtig, dass ich für den Wert der Beschwer den 42-fachen Wert der begehrten Differenz nehme? Weiß jemand wo ich das nachlesen kann? Bin heute total erkältet und kann kaum noch richtig denken, geschweige denn etwas in den Büchern finden. :oops: Vielen herzlichen Dank.
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wifey
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#2

10.03.2006, 19:32

Wenn ich schon nix dazu sagen kann:
:schieb
Viele Grüße

ich
Andreas

#4

15.03.2006, 15:12

Na das hört sich doch richtig an :D
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