Info zum neuen Urteil (wg. GG) vom AG Euskirchen

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stein
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#1

15.05.2007, 09:52

Guten Morgen,

Ich habe soeben mit der Rechtspflegerin des Amtsgericht in Euskirchen telefoniert.
Dort hat man wohl schon von dem neuen Urteil des BGH gehört, hat aber das maschinelle Verfahren noch nicht umgestellt.
Ich soll solange den MB liegen lassen wurde gesagt.
Man informiert mich, wann es umgestellt wurde.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Curry
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#2

15.05.2007, 09:53

Bitte, du sollst den MB liegen lassen? Das würde ich aber definitiv nicht tun, das verzögert doch die ganze Angelegenheit. Ist das dein Problem, dass die das noch nicht umgestellt haben? Da sollen die sich vom Gericht eben was einfallen lassen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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PeeDee
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#3

15.05.2007, 09:55

Ich hab schon vor 2 oder 3 Wochen eine Monierung aus Hagen bekommen... hab das Urteil an die Monierung getackert und seit dem mix mehr gehört.
Mal sehen ob Hagen schneller ist.
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StineP

#4

15.05.2007, 09:58

Das würde ich auch so machen!!!!!!! Das wär es ja doch, dass wir jetzt unsere Sachen liegen lassen!!!
Andreas

#5

15.05.2007, 09:59

PeeDee, was stand denn in der Monierung drin ? Würde mich mal interessieren. Wir haben hier aufgrund der Mandantenstruktur eher seltener MBe zu machen, aber ich warte jetzt auch noch darauf, ob zwei letzte Woche beantragte durchgehen.
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PeeDee
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#6

15.05.2007, 10:00

@Andreas
Äähmm.. mal sehen ob ich die wieder finde.

edit:
Also da steht:
Die nicht anrechenbare Gebühr nach Nr. 2400/2402 VV RVG bzw. ab 01.07.2006 Nr. 2300/2302 VV RVG aus vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht.
Bitte
-versichern Sie den besonderen Umfang und/oder die Schwierigkeit der Angelegenheit
oder
-tragen Sie einen evtl. abweichenden Streitwert für diese Gebür ein
oder
-reduzieren Sie den Betrag entsprechend
Zuletzt geändert von PeeDee am 15.05.2007, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
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bonemarrow84

#7

15.05.2007, 10:02

Ich habe auch soeben eine Monierung von der Mahnabt Hagen bekommen, da steht drin:
"Beanstandung:
Die nicht anrechenbare Gebühr nach Nr. 2400/2402 VV RVG bzw. ab 01.07.2006 Nr. 2300/2302 VV RVG aus vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht. Bitte
- versichern Sie den besonderen Umfang und/oder die Schwierigkeit der Angelegenheit oder
- tragen Sie einen evtl. abweichenden Streitwert für die Gebühr ein oder
- reduzieren Sie den Betrag entsprechend."
Gast

#8

15.05.2007, 10:04

@ bonemarrow 84

und an diese Monierung tackert ihr das BGH-Urteil???

Ich habe sone Monierung auch schon öfter bekommen ...... nicht in der jüngsten Vergangenheit, habe die einmal ausgefüllt und dann war eigentlich Ruhe.

Wenn ich die Monierung noch ein zweites Mal bekommen habe (ja, ja unsere Freunde von der Mahnabt. sind ganz schlau), dann habe ich oft angerufen und die Sache war erledigt.

Wenn ich jetzt nur noch ein BGH-Urteil antackern muss, wird es super entspannt :D
spitzi192
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#9

15.05.2007, 10:06

Ich habe gerade deswegen beim AG Hamburg angerufen, die konnten mir auch keine Antwort geben, macht auf mich den Eindruck als hätten die auch noch keine Ahnung. Aber die Rechtspflegerin will mich zurückrufen, da bin ich ja mal gespannt...
Gast

#10

15.05.2007, 10:07

spitzi192 hat geschrieben:Ich habe gerade deswegen beim AG Hamburg angerufen, die konnten mir auch keine Antwort geben, macht auf mich den Eindruck als hätten die auch noch keine Ahnung. Aber die Rechtspflegerin will mich zurückrufen, da bin ich ja mal gespannt...
Viel Erfolg mit der Rechtspflegerin ....... kannste dann mal schreiben, was die erzählt hat


Danke
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