Wie beginnen eure Schriftsätze

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Gast

#1

14.05.2007, 14:38

Hallo Leute,

mich regt es grad total auf, dass unsere Schriftsätze immer mit: in vorbezeichneter Angelegenheit usw. beginnen, deshalb wollte ich euch mal Fragen wie ihr immer so anfangt.

Schreibt doch mal zurück

liebe Grüße Jenny<
bonemarrow84

#2

14.05.2007, 14:42

Bei Schriftsätzen (also ans Gericht) geht es bei uns so los:

In Sachen
XYZ ./. ZYX
- 13 F 65/06 -

begründen wir unseren Klageabweisungsantrag wie folgt...
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charly03
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#3

14.05.2007, 14:43

Also bei mir sieht es leider nicht anders aus: in vorbezeichneter Angelegenheit; in oben bezeichneter Angelegenheit; wie soeben telefonisch mit dem Unterzeichner besprochen...
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
StineP

#4

14.05.2007, 14:44

also Anschreiben bei uns immer in vorgenannter Angelegenheit.

Bei Gerichtsschriftsätzen wie bei bonemarrow: In Sache .......... nehmen wir wie folgt Stellung oder so.

Musst dich mit abfinden. Wenn Cheffe das so will, will er das so
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Curry
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#5

14.05.2007, 14:44

Meistens mit "in oben genannter Angelegenheit", dann haben wir auch "Bezug nehmend auf" und dann natürlich auch noch individuellere Anfänge, die sich dann auf den jeweiligen Schriftsatzinhalt beziehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#6

14.05.2007, 14:44

Ja ich meinte mehr an Mandanten und Gegenseite.

Aber schreib doch noch mal
Gast

#7

14.05.2007, 14:45

Ah ok aber vielleicht gibts ja noch jemanden der nen paar Standartanfänge auf Lager hat. Büdde

Nancy ist schon sehr individuell
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charly03
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#8

14.05.2007, 14:45

Schriftsätze an Gerichte sehen bei uns natürlich auch so aus, wie bonemarrow84 es geschrieben hat.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Gast

#9

14.05.2007, 14:46

ich glaube das ist in vielen Kanzleien so.

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom .....

in der oben näher bezeichneten Angelegenheit ..........

Das wird wohl kaum anders sein.

Sollte es doch anders sein, wird Dein Chef wohl kaum eine Änderung wünschen, da er sich ja darauf eingeschossen hat.

Ich glaube, daß ist ne Ausbildungsfrage der Anwälte
bonemarrow84

#10

14.05.2007, 14:48

an Mandanten z.B.: Sgh ..., in Ihrer Unfallangelegenheite vom 30.04.2007 teile ich mit...
Entweder schreibe ich den Betreff in die erste Zeile vor die Anrede, so wie du das auch machst, Aktenvernichter, oder ich nehme den Bezug (wie ich das gerade im Bespiel gemacht habe) mit in den ersten Satz rein.

an Gegenseite auch wie die anderen schon gesagt haben.
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