falsches Schlussanerkenntnisurteil

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Rika
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#1

20.11.2012, 15:26

Hallo! :shock:
Ich habe folgendes Problem: Wir haben Klage über HF xy eingreicht nebst Zinsen in Höhe von
sowie vorgerichtliche RA-Kosten nebst Zi. Kurze Zeit darauf gibt es ein Teil-Anerkenntnisurteil wegen Teil-HF xy. Die Kosten werden dem Beklagten auferlegt.

Wir haben den Klageantrag modifiziert, einen kleinen Teil der HF zurückgenommen, Rest aufrechterhalten. Jetzt ergeht ein Schlussanerkenntnisurteil über Zinsen, der Rest der Klageforderungen wurde einfach unter den Tisch gekehrt. Nunmehr werden die Kosten gequotelt ... ich verstehe jetzt gar nichts mehr.
Müssen wir deswegen nun Berufung einlegen? Welcher Weg ist hier der Richtige? Hattet Ihr solch ein Vorkommnis schon einmal auf dem Tisch?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

20.11.2012, 17:29

Ich würde auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen, denn ihr habt ja gar nicht anerkannt, oder?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Jupp03/11

#3

20.11.2012, 20:24

Der neue Klageantrag sollte mal eingestellt werden.
Rika
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#4

21.11.2012, 09:54

Nein, nein, die Gegenseite hat jeweils anerkannt.

Unser letzter Antrag lautete:
- Beklagten zu verurteilen, an den K Zinsen iHv ... aus ... seit dem ... zu zahlen;
- Beklagten zu verurteilen, an den K vorg. entst. RA-Kosten iHv ... nebst Zinsen iHv ...seit dem ... zu zahlen.
- Beklagte trägt Ko des Rechtsstreits.

Rechtsmittel wäre doch Berufung? Was für ein Umstand .... aber es geht noch um ordentlich Geld ...

Schon mal Danke im voraus für Eure Meinungen hierzu ...
Spkie
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#5

21.11.2012, 10:41

also habt ihr jetzt nur ein Schluss-AU vorliegen oder ein Teil-AU und Schluss-AU?
Rika
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#6

21.11.2012, 10:47

Wir haben ein Teil-AU und ein Schluss-AU ...
Spkie
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#7

21.11.2012, 11:05

und die Beschwer ist über EUR 600,00?
dann blebt ja nichts anderes übrig als RM einzulegen
Rika
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#8

21.11.2012, 11:45

Ja, die Beschwer liegt über 600 Euro ... also Berufung wegen eines Fehlers des Gerichtes ... :-|

Na dann :thx an alle Kollegen, die hier ihre Meinung kundgetan haben.
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