örtliche Zuständigkeit Kaufmann
Verfasst: 19.11.2012, 21:22
Hallo ihr Lieben,
habe da mal ne Frage die örtliche Zuständigkeit von (Einzel-)Kaufleuten betreffend. Es soll ein Friseurmeister auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (812 BGB) verklagt werden. Er hat als Kaufmann gehandelt.
Ich dachte jetzt man könnte ihn nach § 13 ZPO am allgemeinen Gerichtstand oder nach § 29 ZPO am Geschäftssitz verklagen. Habe jetzt im Kommentar gelesen, dass § 29 bei Klagen auf Grundlage des § 812 nicht anwendbar ist. Welcher § kommt denn dann in Frage, um den Friseur an seinem Geschäftssitz zu verklagen?
Danke für eure Hilfe!
Jessie
habe da mal ne Frage die örtliche Zuständigkeit von (Einzel-)Kaufleuten betreffend. Es soll ein Friseurmeister auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (812 BGB) verklagt werden. Er hat als Kaufmann gehandelt.
Ich dachte jetzt man könnte ihn nach § 13 ZPO am allgemeinen Gerichtstand oder nach § 29 ZPO am Geschäftssitz verklagen. Habe jetzt im Kommentar gelesen, dass § 29 bei Klagen auf Grundlage des § 812 nicht anwendbar ist. Welcher § kommt denn dann in Frage, um den Friseur an seinem Geschäftssitz zu verklagen?
Danke für eure Hilfe!
Jessie