Kriegen die Mandanten die Selbstbeteiligung zurück...?

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lisa1902
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#1

15.11.2012, 08:42

Kriegen die Mandanten die Selbstbeteiligung zurück, wenn der Fall gewonnen ist?

Wurde gerade gefragt und habe gedacht, dass die RSV zwar alle anderen Kosten trägt, aber die SB doch pro Rechtsschutzfall anfällt?! Es ist eine baurechtliche Sache (Werklohnforderung).

Bitte um Hilfe...
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#2

15.11.2012, 08:49

Wenn die Gegenseite alle Gebühren gezahlt hat, bekommt auch der Mandant seine Selbstbeteiligung zurück.
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#3

15.11.2012, 08:52

aber doch nur wenn es im Urteil so festgesetzt wird? Der Beklagte trägt alle anfallenden Kosten? Kann mich nicht erinnern, jemals einem Mdt. die SB zurückgezahlt zu haben. :?
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#4

15.11.2012, 08:55

Wenn die Kostenentscheidung lautet, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits trägt und diese dann auch tatsächlich alle zahlt, bekommt der Mandant selbstverständlich seine Selbstbeteiligung wieder. Bedenke, Kostenschuldner ist in erster Linie immer der Mandant. Wenn der Beklagte also nicht zahlt, bleibt der Mandant drauf hängen.
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Mietzemau
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#5

15.11.2012, 09:44

Die SB gehört doch quasi zur Rechnung, das ist doch nur die Regelung die der VN mit der RS hat, so trägt der einen Teil der Gebühren selbst. Aber die SB beeinflusst die Kostenentscheidung nicht. Hat der Beklagte alle Kosten zu tragen, werden ja alle Geb erstattet, also auch der Teil, der die SB ausmacht.
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#6

15.11.2012, 09:54

Kann mich nicht erinnern, jemals einem Mdt. die SB zurückgezahlt zu haben. :?
Und was habt ihr mit dem Überschuß gemacht, wenn die Gegenseite die Gebühren voll erstattet hat? :shock:
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#7

15.11.2012, 10:24

Ja habe das so verstanden, dass wenn der Gegner die Kosten bezahlen muss (gemäß Urteil oder KFB), darin schon alles enthalten ist (also auch die SB)?

Das heißt wenn wir gegenüber der RSV abrechnen, der Mdt. damit nichts mehr zutun hat?
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#8

15.11.2012, 10:49

Die Kosten des Rechtsstreits beinhalten die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Der Mandant zahlt ja wohl die SB auf die Anwaltskosten, da die Gerichtskosten die RS trägt. Also müsst ihr dem Mandanten doch das Geld erstatten.

Ihr habt doch mit Sicherheit öfter schon den Fall gehabt, was habt ihr denn mit dem Geld gemacht? :-|
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#9

15.11.2012, 10:50

Du lässt dich von der SB irgendwie zu sehr verwirren. Die hat nix mit dem Verfahren in dem Sinne zu tun, das ist rein die Zahlungspflicht eures Mdt die er vertraglich mit der RS hat.

Zahlung RS & Zahlung SB = Gebühren aus der Rechnung

Zahlung des Gegners (festgesetzte Gebühren) = Erstattung gez. Teil an RS & Erstattung SB an Mdt
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#10

15.11.2012, 11:40

ja das meinte ich ja, wenn das Geld von dem Gegner gezahlt wird, sind darin doch dann die Gesamtkosten drin also auch die SB in den Anwaltskosten....?!
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