Kriegen die Mandanten die Selbstbeteiligung zurück, wenn der Fall gewonnen ist?
Wurde gerade gefragt und habe gedacht, dass die RSV zwar alle anderen Kosten trägt, aber die SB doch pro Rechtsschutzfall anfällt?! Es ist eine baurechtliche Sache (Werklohnforderung).
Bitte um Hilfe...
Kriegen die Mandanten die Selbstbeteiligung zurück...?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Wenn die Gegenseite alle Gebühren gezahlt hat, bekommt auch der Mandant seine Selbstbeteiligung zurück.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 685
- Registriert: 13.06.2012, 15:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
aber doch nur wenn es im Urteil so festgesetzt wird? Der Beklagte trägt alle anfallenden Kosten? Kann mich nicht erinnern, jemals einem Mdt. die SB zurückgezahlt zu haben.
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Wenn die Kostenentscheidung lautet, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits trägt und diese dann auch tatsächlich alle zahlt, bekommt der Mandant selbstverständlich seine Selbstbeteiligung wieder. Bedenke, Kostenschuldner ist in erster Linie immer der Mandant. Wenn der Beklagte also nicht zahlt, bleibt der Mandant drauf hängen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Die SB gehört doch quasi zur Rechnung, das ist doch nur die Regelung die der VN mit der RS hat, so trägt der einen Teil der Gebühren selbst. Aber die SB beeinflusst die Kostenentscheidung nicht. Hat der Beklagte alle Kosten zu tragen, werden ja alle Geb erstattet, also auch der Teil, der die SB ausmacht.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Und was habt ihr mit dem Überschuß gemacht, wenn die Gegenseite die Gebühren voll erstattet hat?Kann mich nicht erinnern, jemals einem Mdt. die SB zurückgezahlt zu haben.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 685
- Registriert: 13.06.2012, 15:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja habe das so verstanden, dass wenn der Gegner die Kosten bezahlen muss (gemäß Urteil oder KFB), darin schon alles enthalten ist (also auch die SB)?
Das heißt wenn wir gegenüber der RSV abrechnen, der Mdt. damit nichts mehr zutun hat?
Das heißt wenn wir gegenüber der RSV abrechnen, der Mdt. damit nichts mehr zutun hat?
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Die Kosten des Rechtsstreits beinhalten die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Der Mandant zahlt ja wohl die SB auf die Anwaltskosten, da die Gerichtskosten die RS trägt. Also müsst ihr dem Mandanten doch das Geld erstatten.
Ihr habt doch mit Sicherheit öfter schon den Fall gehabt, was habt ihr denn mit dem Geld gemacht?
Ihr habt doch mit Sicherheit öfter schon den Fall gehabt, was habt ihr denn mit dem Geld gemacht?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Du lässt dich von der SB irgendwie zu sehr verwirren. Die hat nix mit dem Verfahren in dem Sinne zu tun, das ist rein die Zahlungspflicht eures Mdt die er vertraglich mit der RS hat.
Zahlung RS & Zahlung SB = Gebühren aus der Rechnung
Zahlung des Gegners (festgesetzte Gebühren) = Erstattung gez. Teil an RS & Erstattung SB an Mdt
Zahlung RS & Zahlung SB = Gebühren aus der Rechnung
Zahlung des Gegners (festgesetzte Gebühren) = Erstattung gez. Teil an RS & Erstattung SB an Mdt
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 685
- Registriert: 13.06.2012, 15:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
ja das meinte ich ja, wenn das Geld von dem Gegner gezahlt wird, sind darin doch dann die Gesamtkosten drin also auch die SB in den Anwaltskosten....?!
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."