Aufbewahrungsfristen für RA-Akten, Prozessunterlagen etc.

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LenaX
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#1

10.05.2007, 22:17

bitte um hilfe, da meine internetrecherche (leider) wenig gebracht...
weiß jemand zufällig wo ich etwas ganauer über die aufbewahrungsfristen für RA nachlesen kann?
ich meine für akten wären 10 jahre aufbewahrungsfrist ... und was ist mit sonstigen prozessunterlagen? :?:
danke! :blumen
LG, Lena
Gast

#2

10.05.2007, 22:25

Hallo Lena,
also wir bewahren die Akten mit Inhalt 10 Jahre auf, Titel werden aussortiert und gesondert verwahrt.
Wenn möglich gebe ich die Unterlagen der Mandanten bei Ablage der Akte zurück.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße und eine gute Nacht
Andrea :wecker :katze1
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Sunny
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#3

10.05.2007, 22:42

Wir bewahren unsere Akten auch immer 10 Jahre auf.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Janin

#4

11.05.2007, 07:27

10 Jahre und länger ...
joy1980
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#5

11.05.2007, 08:21

Schau mal in - ich meine § 50 (Abs. 3) - BRAO nach.
Liebe Grüße :pcwink
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Pepsi
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#6

11.05.2007, 08:30

jep http://www.buzer.de/gesetz/6648/a94715.htm

wir heben sie nur 10 jahre auf, da wir die notarakten und ra-akten nicht trennen und ich es besser finde, denn 5 jahre is zu kurz, dann kommt der mdt und will nochmal was..
StineP

#7

11.05.2007, 11:42

Finde auch, dass 5 Jahre zur kurz sind........

10 Jahre sind schon eine gute Zeit.
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schneeflocke
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#8

11.05.2007, 11:55

Wir haben extra ein "Lager" für unsere Akten und heben alles auf, wahrscheinlich für immer, weil niemand von uns Lust hat, die Sachen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei der Masse, die wir haben, könnte das keiner von uns stemmen, wir müßten ein Unternehmen damit beauftragen, und weiß der Teufel, wie teuer sowas dann wäre. :lol:

Chris Schneeflocke
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#9

11.05.2007, 14:19

ihr müsst doch nur die Rg extra aufbewahren und diese auch nur 7 Jahre glaub ich..

ansonsten sortiere ich bei Aktenablage Titel, Urkunden etc. aus und schicke sie dem Mdt zurück.. die Akte dem Mdt in die Hand zu drücken finde ich quatsch..
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LenaX
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#10

11.05.2007, 16:00

Hallo,
vielen dank !
nun ja, ich weiß dass die akten üblicherweise 10 jahre aufbewahrt werden. gestern hat bei uns ein mandant angerufen und gefragt, wie lange er seine prozessunterlagen aufbewahren muss, ob er die eventuell nch 5-6 jahren vernichten könnte. daraufhin fragte mein chef wo genau das nun stehen würde, er meinte es wären 15 jahre ... also soll ich recherchieren wie lange prozessunterlagen aufbewahrt werden müssen und ihm natürlich auch die entsprechende quelle dazu angeben. :?
LG, Lena
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