PKH für aussergerichtliche Schuldenbereinigung???!!

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Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
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#1

09.05.2007, 22:07

Also..ich mal wieder...

mein Chef hat mir da wieder mal spontan so ne Akte aufn Tisch gelegt :roll:

Seine Verfügung lautet: Bitte prüfen wo man PKH für die aussergerichtliche Angelegenheit beantragen kann..

In der Akte ist es so, dass eine Mandantin mit vielen Schulden zu uns kam und wir für sie ne aussergerichtliche Schuldenbereinigung gemacht haben, sprich Gläubiger angeschrieben zwecks aussergerichtlicher Schuldenbereinigung...einige haben nicht zugestimmt, sodass wir den Antrag jetzt auf Privatinsolvenz gemacht haben (Insolvenzverwalter sind wir aber nicht)... so und nun will mein Chef wohl wissen, wo wir unser Geld her bekommen für die Tätigkeit in der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung, weil die Mandantin wird es schlecht zahlen können...

also hat jemand nen guten Tip von Euch? Wenn ja wo finde ich was darüber, bzw. kann man PKH irgendwo geltend machen, wenn ja wo? Oder läuft des über Beratungshilfe?? ICH HABE KEINE AHNUNG!!!
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Pepsi
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#2

09.05.2007, 22:16

also für den Insolvenzantrag könntest du wohl PKH beantragen, weiß allerdings nicht, ob die das überhaupt machen..

für den außerger. EInigungsversuch könnt ihr Beratungshilfe beantragen, bzw der Mdt.. bei uns gibt es die allerdings jetzt nicht mehr, nur wenn man von der Diakonie (kostenlose außerger. Einigungeversuche) ne Bescheinigung bekommt, dass es ungewöhnlich lange dauert, bis die das machen können.. wollen wohl den Anwälten Geld klauen und die "DIakonien" mehrbelasten..
Bianca
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#3

10.05.2007, 07:48

Wir haben hier einen Beschluss, nach dem trotzdem beratungshilfe zu bewilligen ist, da durch das rvg ein anreiz für anwälte geschaffen werden sollte, außergerichtliche schuldenbereinigungen zu machen, weil es bei den diakonien und arbeitsloseninitiativen etc. zu lange gedauert hat. - AG Schwerte, Beschluss vom 17.01.2003, 3 IIa 273/02.

Wenn wir den bei unserem rechtspfleger vorlegen, bekommen wir auch den berechtigungsschein.

Liebe Grüße

Bianca
Janin

#4

10.05.2007, 08:22

Genau für das außergerichtl. Schuldenbereinigungsverfahren kannst Du nur über Beratungshilfe abrechnen. PKH wird Dir hier nicht gewährt.

Wir machen das mit unseren Mandanten so, dass wir mtl. Raten mit denen vereinbaren. Solange sie jeden Monat pünktlich ihr Geld zahlen, machen wir auch was in ihrer Sache. Sobald eine Rate nicht kommt, ruht die Sache. Damit "fahren" wir sehr gut. Kann es nur weiter empfehlen.
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Pepsi
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#5

10.05.2007, 08:29

aber welcher Schuldner hat denn Geld um einen Anwalt zu bezahlen..

@Bianca: ist das AG Schwerte in deiner Nähe? ich glaube nicht das die Rpfl. aufgrund eines Beschlusses eines AG doch n Schein ausstellen.. außerdem ist der ja schon von 2003... mein Problem ist aber aktuell, bis vor paar MOnaten haben die Rpfl. ja noch einen ausgestellt.. könntest du mir vielleicht sagen, wo ich mir den Beschluss angucken kann, hab beim googeln nix gefunden..
Janin

#6

10.05.2007, 08:33

@Pepsi: Wenn Schuldner wollen, dann können sie. Glaube mir. Ich sehe es immer wieder tag täglich und habe mich eines besseren belehren lassen. Auch wenn es nur 20,00 EUR sind, die zahlen sie. In all unseren InsO-Akten zahlen die Mandanten pünktlich jeden Monat.
Bianca
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#7

10.05.2007, 08:35

@ pepsi: gib mir mal deine faxnummer, kann ihn dir faxen. das ag schwerte ist so gar nicht in unserer nähe, aber die begründung des beschlusses ist richtig gut. schau halt mal rein.

liebe grüße
bianca :)
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Pepsi
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#8

10.05.2007, 08:42

hab gerad nochmal geschaut und gefunden.. die kommen aber genau mit der begründung, dass das eben bei der Schuldnerberatungsstelle zulange dauert..

@Janin: ja wenn sie ordentlich Kohle vom Staat kriegen schon.. naja wollen wir das nicht weiter ausweiten..
Janin

#9

10.05.2007, 08:44

@Pepsi: Man kann es sehen wie man will. Du kannst Dir auch mal andere Meinungen anhören und vor allem akzeptieren. Ich erlebe das täglich, dass es auch anders geht, wenn man will. Wenn das bei Euch nicht so ist, dann ist es so.
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#10

10.05.2007, 08:46

eben.. hab ich denn was anderes gesagt? ich habe sehr wohl deine meinung akzeptiert, du meine aber anscheinend nicht.. ich meinte lediglich, dass es bei mir eben nicht so ist.. und ich es im übrigen ausbeute finde für die außerger. Einigung auch noch Geld zu verlangen, wenn es BerH gibt..
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