PKH extra für ZV?!

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Master24
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#1

09.05.2007, 20:48

Huhu,

hab ein Mahnverfahren geführt. VB liegt vor. Gibt es eine Möglichkeit, gesondert für die ZV allein PKH zu beantragen?

Danke!
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schneeflocke
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#2

09.05.2007, 21:02

habe hier mal darüber was gelesen

guck hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1230

Bei uns zickt das Gericht meist rum, die sagen, jeder kann einen GV beauftragen ohne anwaltliche Hilfe, deswegen gibt es kein PKH.

Man sagte mal zu einer Mandantin, das wäre so einfach, dazu bräuchte sie keinen Anwalt.
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Sunny
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#3

09.05.2007, 21:35

Ab und zu beantragen wir für die ZV auch PKH für unsere Mandanten. Bislang gab es da keine Probleme.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Anna-Lena
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#4

09.05.2007, 21:53

Bei schwierigen Pfändungen o.ä. habe ich auch schon PKH beantragt. Wichtig dabei ist nur, ausdrücklich die "Beiordnung des Unterfertigten" zu beantragen, weil sonst nur PKH bezüglich der Gerichts- und/oder Gerichtsvollzieherkosten gewährt wird.

LG
Anna
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#5

09.05.2007, 22:19

Danke für die schnellen Antworten! Ich werd's dann bei dem zuständigen AG Koblenz versuchen und schauen, wie es ausgeht. Danke nochmal! :)
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