Rechtsmittelfrage

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lisa1902
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#1

21.09.2012, 13:59

Hallo Leute, habe eine dringende Frage, da gleich Feierabend ;-)

"gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde bei einer Beschwer von unter 200 Euro die Erinnerung zulässig"

Gilt dies mit den 200 € für den Betrag, der im KFB angegeben ist? Werden die Zinsen dazu gerechnet?
Habe einen Betrag von 146,90 € nebst Zinsen im KFB stehen.
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anni22
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#2

21.09.2012, 14:08

Ausschlaggebend ist der Wert der Beschwer oder der Wert des Beschwerdegegenstandes.

Der Wert der Beschwer ist der Wert, der z. B. zu viel gegen den Mdt. festgesetzt wurde.

Du musst also die Differenz von dem festgesetzten Betrag zum Deiner Meinung nach richtigen Betrag berechnen. Dieser Wert ist die Beschwer.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
lisa1902
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#3

21.09.2012, 14:19

also sogesehen der Wert aus dem KFB - meinen Wert, den wir mittels KFA festgesetzt haben?
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lisa1902
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#4

21.09.2012, 14:19

jetzt sagt mein Chef ich muss den KFB prüfen, woher weiß ich das der richtig ist?
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LuzZi
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#5

21.09.2012, 14:21

Nachrechnen :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
anni22
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#6

21.09.2012, 14:23

läuft heute die Beschwerdefrist ab?
Was du mir sagst, das vergesse ich.
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Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
lisa1902
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#7

21.09.2012, 14:30

nein in zwei wochen, muss mich am Wochenende damit beschäftigen, wie ich das nachrechnen soll, habe ich nicht gelernt sowas.
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rosa

#8

21.09.2012, 14:33

bist du ausgelernte REno?
muss mich am Wochenende damit beschäftigen, wie ich das nachrechnen soll, habe ich nicht gelernt sowas
naja, du musst gucken, wie die Kostengrundentscheidung aussieht und dann prüfen, ob die Kosten richtig, wie beantragt (den Antrag müsstest du ja vorher gestellt und /oder geprüft haben) festgesetzt wurden.
anni22
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#9

21.09.2012, 14:38

lisa1902 hat geschrieben:nein in zwei wochen, muss mich am Wochenende damit beschäftigen, wie ich das nachrechnen soll, habe ich nicht gelernt sowas.
Hast du niemanden im Büro, den du fragen kannst? :(

Es gibt eine Kostengrundentscheidung z. B. im Urteil. Dort steht, wer welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat. Dann gibt es die entsprechenden Kostenfestsetzungsanträge, die die Parteien beim Gericht einreichen. Der Rechtspfleger berechnet entsprechend dieser Anträge die festzusetzenden Kosten unter Berücksichtigung der Kostengrundentscheidung.
Diesen Antrag der Gegenseite müsst ihr zur Überprüfung bereits bekommen und könnt evtl. Einwendungen vortragen.
Wenn du den KFB bekommst, musst du prüfen, ob die Berechnung richtig ist.
(Hoffe, das ist verständlich.)
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lisa1902
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#10

24.09.2012, 14:07

Nein leider bin ich die Einzige hier im Büro und ja ich bin ausgelernte ReNo, jedoch habe ich sowas noch nie machen müssen.

@anni22 ich werde mich gleich nochmal damit beschäftigen und komme dann auf dich zurück. Das muss heute Abend fertig sein :cry:
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