Kündigung?!!

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Mausilein30

#11

07.05.2007, 19:17

Ich bin 12 Monate gesperrt worden und 1 Woche zusätzlich, weil ich mich nicht rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet hatte.

Auch meine Krankenkasse hat mir bestätigt, dass ich den ersten Monat nicht krankenversichert bin.

Ich habe diesen Sachverhalt sogar von meinen ehemaligen Arbeitgebern bestätigen lassen. Stimmt wirklich so.
Janin

#12

07.05.2007, 19:18

@Mausilein30: Also das ist doch ne riesengroße Schweinerei. Manchmal fehlen zu solchen Fällen einem echt die Worte
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#13

07.05.2007, 19:59

Kann Janin nur zustimmen. Sowas is echt ne riesen Schweinerei. Da fällt einem echt nichts mehr ein.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
engerl86

#14

07.05.2007, 21:17

12 monate??? das ist ja ewig.

also das mit der zahlungsaufforderung kommt mir a bekannt vor...
Mausilein30

#15

07.05.2007, 21:27

Sorry :oops: 12 Wochen natürlich
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#16

08.05.2007, 09:02

Okay, 12 Wochen ist natürlich normal.

Ich hatte mal ne Zweitausbildung beim Zahnarzt gemacht, um der Arbeitslosigkeit zu entfliehen. Allerdings musste ich schnell feststellen, das mir der Job überhaupt nicht liegt. :roll: Also hatte ich mit meinem Chef abgesprochen, das er mich fristlos kündigt. Jedoch hatte das nette Amt auch wieder ein Problem damit und wollte mich sperren. Da bin ich denen dann erstmal aufs Dach gestiegen. Prompt ging es. ;-)
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Gast

#17

08.05.2007, 09:25

guten morgen! also ich will nicht unbedingt klugscheißen, aber zwischen 12 wochen und 3 monaten is doch n unterschied?! von heute ab wäre in 12 wochen der 31.07. und in 3 monaten der 08.08. (wenn ich richtig gerechnet hab ;) zugegeben, is zwar nur ne gute woche, aber wenns darum geht geld zu haben oder nicht zu haben macht das schon bisschen was aus.
StineP

#18

08.05.2007, 09:37

Die Sperrzeit beträgt in der Regel zwölf Wochen, kann allerdings in speziellen Fällen wegen besonderer Härte auf sechs bzw. drei Wochen gekürzt werden. Es sollte daher mit dem Widerspruch auch immer hilfsweise ein Antrag auf Herabsetzung der Dauer der Sperrzeit gestellt werden.
Antworten