2 X BerH bei Ehegatten?

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vero1980
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#1

18.09.2012, 09:02

Guten Morgen,

wieder einmal BerH ;-)

Ein Ehepaar bekommt Anhörungsbogen und Erstattungsbescheid vom Jobcenter! Sowohl Mann, als auch Frau einzeln. Also keine Bedarfsgemeinschaft.

Sie haben uns beauftragt gegen diese Bescheide vorzugehen! Habe insoweit auch zwei mal (einmal für Mann und einmal für Frau) Beratungshilfe beantragt.

Für ihn haben wir BerH bekommen. Bei ihr meint das Gericht "...Gleichzeitigkeit, Gleichartigkeit des Auftrages und Notwendiger Zusammenhang." . = keine BerH. Wir sollen Antrag zurück nehmen.

Wie oben bereits geschrieben. Es gibt zwei Bescheide und es wird nirgends von einer Bedarfgemeinschaft gesprochen.

Wenn die beiden nicht verheiratet wären, würde man hier doch auch zwei mal BerH bekommen, oder sehe ich das falsch?!
Kann mir jemand helfen.

LG Vero
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lucy1510
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#2

18.09.2012, 10:09

Genau kann ich es leider nicht sagen, aber wie Du schon schreibst w e n n sie nicht verheiratet wären, würden sie zwei Scheine erhalten. Aber sie sind ja nun verheiratet. Geht es denn wirklich um getrennte Ansprüche oder ist im jeweiligen Bescheid wirklich nur der einzelne Anspruch, ohne Anrechnung der Ansprüche des anderen Ehegatten, berechnet? Käme mir irgendwie seltsam vor.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Liesel
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#3

18.09.2012, 10:10

Das ist Quatsch. Wenn die Erstattungsbescheide jeweils nur auf eine Person bezogen sind, haben auch beide Anspruch auf BerH. Habe ich schon öfters gehabt und hatte damit noch nie Probleme, da es zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Im Falle der Klageerhebung müßte auch gegen die Widerspruchsbescheide gesondert Klage eingereicht werden.
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vero1980
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#4

18.09.2012, 10:40

Liesel hat geschrieben:Das ist Quatsch. Wenn die Erstattungsbescheide jeweils nur auf eine Person bezogen sind, haben auch beide Anspruch auf BerH. Habe ich schon öfters gehabt und hatte damit noch nie Probleme, da es zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Im Falle der Klageerhebung müßte auch gegen die Widerspruchsbescheide gesondert Klage eingereicht werden.
so sehe ich das ja eigentlich auch...

ich werde mein Glück noch einmal probieren.
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