schlechtes Arbeitszeugnis, was tun?

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cat4
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#1

27.08.2012, 08:34

Guten Morgen,

muss mal ein Problem loswerden:

Bin seit März letzten Jahres in einer Kanzlei (in der Zweigstelle) angestellt, in der es gelinde gesagt drunter und drüber geht. Eingestellt wurde ich unter der Voraussetzung, dass ich eine Allrounderin bin und auch das Büro gerne mal allein schmeißen kann.
Als ich dort anfing, war ein angestellter Anwalt in der Kanzlei, der sich wirklich um nichts kümmerte, maximal noch darum, wie man an Geld kommt. Habe dann Ordnung reingebracht. Der RA wurde gekündigt, dann war ich erstmal ganz allein, bis auf zwei freie Mitarbeiter, welche aber nur auf Zuruf in die Kanzlei kamen. Der gesamte Schriftverkehr etc. wurde von mir als Reno erledigt. Klar konnte ich im Hauptsitz immer nachfragen, wenn ich unsicher war, aber im Großen und Ganzen war ich die ganze Zeit über Einzelkämpfer. Chef kam maximal einmal pro Monat vom Hauptsitz zu mir/uns. Fachlich wurde nie wirklich was bemängelt. Es ist auch nichts passiert, keine Frist verdaddelt oder anderes.

Jetzt lief meine Befristung zum Ende Juni aus. Mir wurde schon vor Auslaufen der Befristung ein unbefristeter Arbeitsvertrag ab September gegeben. Für die zwei Monate dazwischen sollte ich für 165 EUR bei 14,9 Stunden, verteilt auf mind. 3 Arbeitstage/Woche, arbeiten. Hiergegen habe ich mich aber gewehrt mit der Begründung, dass für meine Arbeit ein Stundenlohn von ca. 2,50 EUR nicht gerechtfertigt ist. Ich hatte aber von Anfang an angeboten, 2 Tage á 6 Stunden arbeiten zu kommen (der Stundenlohn ist hier immer noch unterirdisch!). Es folgten unschöne Telefonate (alle würden für diesen Stundenlohn mal angefangen haben und ich würde ja auch ALG beziehen) und etliche Mitteilungen über die freien Mitarbeiter etc. an mich. Ein direkter Kontakt zwischen Chef und mir - erst recht persönlich, nicht nur per Telefon - fand gar nicht mehr statt. Schließlich hatte ich gebeten, mir die Kündigung zu geben und mich aus dem Vertrag ab September zu entlassen.

Dann waren im Hauptsitz die Schreibkraft und die Bürovorsteherin krank, Chef war dort allein + Rufumleitung von unserer Zweigstelle, da ich ja nicht da war. Chef ließ über unsere freie Mitarbeiterin - nicht direkt bei mir - ausrichten, "ich hätte gewonnen" und soll mir das nochmal überlegen. Ich rief an, wir einigten uns in einem Ein-Minuten-Telefonat auf 12 h/Woche bei 165 EUR. Bin jetzt also erstmal wieder dort...

Da ich ja nach der Befristung erstmal arbeitslos war, hatte ich um ein Arbeitszeugnis gebeten. Das kam jetzt: Die Benotung läuft bestenfalls auf befriedigend hinaus, bis auf mein "ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen". Der obligatorische Dank für die geleistete Arbeit fehlt gänzlich.

Was soll ich jetzt machen???
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Tigerle
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#2

27.08.2012, 08:39

Mein Arbeitszeugnis ist nach meiner Kündigung erstmal an ein paar Punkten auch nicht so gewesen, wie ich es mir gewünscht habe. Ich habe dann meinem Ex-Chef die gewünschten Änderungen mitgeteilt, die er dann auch eingebaut hat.

Daher würde ich einfach zuerst mal die Änderungen mitteilen und wenn sie dies ablehnen kannst Du immer noch weiter überlegen was Du tust.
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jojo
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#3

27.08.2012, 08:51

Den Arbeitgeber schriftlich auffordern, das zu ändern. Und zwar Wort für Wort, Buchstabe für Buchstabe.

Macht er das nicht: Mit einer Kopie des Aufforderungsschreibens zum ArbG gehen und auf Berichtigung klagen.
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Fräulein Fit

#4

27.08.2012, 08:55

Ich würde es genauso machen wie Tigerle, erst einmal Verbesserungsvorschläge machen und anzeigen was fehlt oder vielleicht sogar ein eigenes Schreiben und einmal Vorlegen, er kann sich ja dann bestimmte Sachen rausnehmen und einfügen.
Meistens sind die Anwälte hilflos und wissen nicht, was sie dann ändern sollen.
Kimbalein
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#5

27.08.2012, 14:31

Wie lange hat man eigentlich die Möglichkeit, das Zeugnis ändern zu lassen? Ich habe z. B. jetzt erst erfahren, dass ein Satz in der Konstellation so nicht in dem Zeugnis stehen sollte. Kann ich verlangen, dass es nachgebessert wird, auch wenn es schon fast 1 Jahr her ist?
mrsgoalkeeper
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#6

27.08.2012, 14:41

Warum ist es schon fast ein Jahr her? Ich dachte Juni.... :?:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Kimbalein
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#7

27.08.2012, 14:44

Ich habe vom 01.08.2009 - 30.09.2011 in einer anderen Kanzlei die Ausbildung gemacht und seit 01.01.2012 bin ich in der neuen Kanzlei und mache dann jetzt im Winter Prüfung.
cat4
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#8

29.08.2012, 11:47

Hallo und danke erstmal für Eure Antworten.

Habe Chef gestern per e-Post gebeten, mich mal anzurufen. Bislang ist nix passiert.

Das Zeugnis wurde von einer nicht zur Kanzlei gehörenden Anwältin heute durchgesehen. Es ist wohl wirklich arg schlecht. Sie meinte wörtlich, dass mit diesem Zeugnis kein Anwalt mich mehr einstellen würde.

:?
mrsgoalkeeper
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#9

29.08.2012, 12:03

@Kimbalein: Offensichtlich geht es bei Dir nicht um das Problem der TO, sondern um ein eigenes. Mach doch dafür bitte einen eigenen Fred auf :thx

cat4: Du solltest Dir Gedanken machen, wie Dein Zeugnis aussehen soll und dann Deinen Chef schriftlich (Einschreiben/Rückschein) mit Fristsetzung auffordern, Dir ein entsprechendes zu erteilen. Wenn nichts kommt, ab zum Arbeitsgericht.
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Lovis
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#10

29.08.2012, 13:11

...Und zusätzlich zu dem Vorgenannten dir eine neue Stelle suchen. Ist ja ein Sauladen in dem du arbeitest :motz
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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