Guten Morgen. Ich habe zwei verschiedene Kfb´e gegen den Gegner. Einmal in einer zivilrechtlichen Sache und einmal in einer Strafsache. Da er bisher nicht zahlte, drohe ich jetzt mal die ZV in beiden Sachen an. Er ist anwaltlich vertreten.
Meine Frage ist nun, ob ich zwei Schreiben (sind ja auch zwei Akten) mit je einer 0,3 VG (3309) nehmen kann, oder muss ich die beiden Werte zusammen nehmen, was denke ich mal eigentlich Quatsch ist. Aber ich frag lieber mal, nicht dass der Gegenanwalt sagt, ein Schreiben mit einer Gebühr hätte ausgereicht.
Achso, in einer Akte hatten wir schon einmal vor einer Ewigkeit eine Androhung mit einer 0,3 Gebühr gemacht. Aber nun versuchen wir es noch einmal auf diesem Weg, bevor wir den GVZ losschicken. Diese Gebühr nehme ich mal in meiner Forderungsaufstellung mit rein. Die Anrechnung müsste doch der Gegner einwenden, oder? Gegenüber dem Mandanten muss ich natürlich anrechnen.
zwei 0,3 VG nach 3309 möglich?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine Aufforderung für beide Titel, Du machst hinterher ja auch sicherlich einen ZV-Auftrag aus beiden Titeln. Auch der Gläubiger hat eine gewisse Pflicht zur Kostenminimierung.
Wie lange ist die erste Aufforderung her?
Wie lange ist die erste Aufforderung her?
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