Endzeugnis bekommen. Vermutung schlecht. Was meint ihr?

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alexwi27
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#1

11.08.2012, 19:07

Hallo, ich habe heute mein Endzeugnis der Rechtsanwaltsfachangestellten Ausbildung erhalten.
Ich vermute aber mal dass es eine 4-5 ist. Ich werde es hier mal einfügen bzw. abschreiben,
falls sich jemand damit auskennt würde ich mich um eine kure Info freuen, was man ändern könnte etc.

Ich bin mit dem "Mit Interesse" nicht einverstanden
und mit dem letzten Absatz, da ich nicht auf eigenen Wunsch gegangen bin sondern einvernehmlich.


Herr <<<, geboren am <<<, befindet sich seit dem 01.09.2009 bis >>>> in unserer Kanzlei zur Ausbildung für den Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten.

Wir sind eine Sozietät mit fünf Berufsträgern, die überwiegend von Verbrauchern in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht mandatiert wird.

Im Schwerpunkt war Herr <<< mit der Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten betraut.
Er wurde nach der Ausbildungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte ausgebildet und besuchte die Berufsschule regelmäßig.

Zu den Aufgaben des Herrn << gehörten die üblichen, in jeder Kanzlei anfallenden Tätigkeiten, wie beispielsweise

· Organisation des Büroablaufes
· Anwendung moderner Bürokommunikationssysteme
· Bearbeitung des täglichen Schriftverkehres
· Ablage und Verwaltung des Archivs
· Posteingangsbearbeitung/ -ausgangsbearbeitung
· Bestellwesen
· Koordination und Vorbereitung von Besprechungen
· Vorbereitende Buchhaltung
· Koordination und Buchung von Geschäftsreisen
- bla bla bla

Mit Interesse eignet sich Herr <<< umfangreiche fachliche Kenntnisse an. Er hat ein sehr angenehmes Wesen, ist immer sehr freundlich und hilfsbereit.

Auch bei hohem Termindruck ist er belastbar. Er arbeitet sowohl im Team als auch eigenverantwortlich und selbständig mit guten Ergebnissen. Seine Arbeit erledigte er schnell, konzentriert und gewissenhaft. Auch die sogenannten Routinearbeiten waren bei ihm in zuverlässigen Händen.

Immer war Herr <<< eine wichtige Stütze unserer Kanzlei, belastbar und sehr produktiv.

Besonders hervorzuheben ist sein erfolgreicher Umgang mit unseren Mandanten. Aufgrund seines ruhigen und besonnenen Auftretens war er ein stets geschätzter Ansprechpartner, was insbesondere bei telefonischen und persönlichen Erstkontakten unserer Kanzlei sehr zu Gute kam. Zusammenfassend bestätigen wir gerne, dass Herr << die ihm übertragenen Aufgaben zu unser vollen Zufriedenheit erfüllte.

Sein Verhalten gegenüber Mandanten, Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei, höflich und korrekt.

Das Ausbildungsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn >>> mit dem heutigen Tag. Er wird im November 2012 an der Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte teilnehmen. Wir danken Herrn >> für seine geleisteten Dienste und wünschen ihm für die berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

>>>>, den >>>
Jupp03/11

#2

11.08.2012, 19:11

Also immer warste wohl nicht in der Schule. :mrgreen:
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Pepples
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#3

11.08.2012, 20:01

An dem "mit Interesse" ist nichts auszusetzen. Es könnte aber noch dazu, dass das auch erfolgreich war mit dem Wissen aneignen. :wink:
und mit dem letzten Absatz, da ich nicht auf eigenen Wunsch gegangen bin sondern einvernehmlich.
Ich würde lieber auf eigenen Wunsch als einvernehmlich nehmen. "Einvernehmlich" bedeutet eigentlich immer, dass es Stunk gab. :wink:
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Lämmchen
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#4

11.08.2012, 21:12

Ich finde das Zeugnis ok. Es ist doch wesentlich besser, als Dein (erstes) Zwischenzeugnis ( Mein Zwischenzeugnis. Was meint ihr? Note 4-5 ?? )

Den Satz
Er wird im November 2012 an der Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte teilnehmen.
würde ich ehrlich gesagt herausnehmen (lassen). Das bedeutet doch, dass Du die Prüfung wiederholst, dabei aber nicht mehr in Kanzlei bist. Das würde bei mir Fragen aufwerfen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Ulili
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#5

12.08.2012, 22:35

Guten Abend :)

Also ich persönlich finde das Zeugnis, so wie es formuliert ist, nicht ganz so glücklich. Es liest sich nicht soooo schön *SORRY* Denke auch, dass das mit der Schule so nicht rein sollte. Weterhin finde ich, so kenne ich das noch, dass man drauf achten, anstatt "voller" vollsten" Zufriedenheit etc. und das von der Hierarchie her "Vorgesetzter" als erstes da steht. Oder ist das überholt?
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Adora Belle
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#6

12.08.2012, 23:15

Wenn man nicht "vollst" zufrieden ist, kann man das eben auch nicht schreiben. :wink: Ich finde das Zeugnis erfrischend klar geschrieben. Die Vorgesetzten gehören aber auch m.E. an erste Stelle. Momentan klingt es, als wärst Du mit den Mandanten super klar gekommen, hättest bei Deinem erfolgreichen Smalltalk aber ggf auch die Chefs ins Aus gekegelt.
alexwi27
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#7

15.08.2012, 18:50

Danke schon mal für eure Antworten.

Gibt es noch irgendwelche versteckte Hinweise die auf eine 4-5 hinweisen?
Sollte man noch etwas einbauen?
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kathleen-ann
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#8

06.09.2012, 22:55

Also ich finde den Part, dass du immer regelmäßig in der Berufsschule warst sehr ungewöhnlich :D
Außer dein Chef hat Grund dazu, dass so zu formulieren!
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#9

06.09.2012, 23:38

Manchmal sollte man sich einfach vor Augen halten, dass der Verfasser des Zeugnisses vielleicht nicht jede Formulierund dreimal siziliert, sondern einfach nette Formulierungen finden will. Ich finde das Zeugnis insgesamt positiv.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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#10

07.09.2012, 08:44

Jupp03/11 hat geschrieben:Also immer warste wohl nicht in der Schule. :mrgreen:
Das habe ich beim Lesen auch gleich gedacht.
Gruß Anja
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