Beklagte Versicherung bei Verkehrsunfall

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Lucy Planlos
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#1

10.08.2012, 08:04

Guten Morgen!

bei einer Klage auf Schadenersatz wg eines VU soll ich die Parteien ermitteln; Kläger ist unser Mandant, auf der Beklagtenseite habe ich laut Akte nur eine GmbH & Co. KG und deren Haftpflichtversicherer. Der Fahrer ist nicht bekannt.

Ich würd jetzt aus dem Bauch raus als Bekl 1) die GmbH & Co. KG nehmen, vertreten durch einen der Geschäftsführer und als Bekl. 2) die Versi vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden....

sollte richtig, was meint ihr?

Schon jetzt: SCHÖNES Wochenende!!
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tweetyS
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#2

10.08.2012, 08:06

Jau!

GmbH & Co. KG ist ja wohl der Halter.
Coco Lores
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#3

10.08.2012, 08:14

Sehe ich auch so und wenn der Fahrer dann bekannt ist kann man die Klage doch erweitern oder nicht?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#4

10.08.2012, 09:36

Wieso ist der Fahrer nicht bekannt? Gibt es keine polizeiliche Unfallaufnahme?
Schon, um den Fahrer als Zeugen der Gegenseite auszuhebeln sollte der dringend ermittelt werden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
grommelie
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#5

10.08.2012, 21:23

Die Vertretung der Beklagten zu 1) lautet korrekt: GmbH & Co.KG, vertreten durch die persönlich haftende GmbH, diese vertreten durch den GF.
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