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Anwälte dürfen zukünftig auch mit Spezialisierung werben

Verfasst: 02.03.2006, 08:45
von Kathy
Anwälte dürfen zukünftig auch mit Spezialisierung werben
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bei der Werbung künftig nicht mehr auf die Einordnung in Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkte beschränkt. Wie die Rechtsanwaltskammer Berlin mitteilte, können Anwälte ab dem 01.03.2006 auch auf ihre Spezialisierung hinweisen.

Das habe ich heute in meinem Newsletter gelesen.

Verfasst: 02.03.2006, 08:56
von wifey
Tun sie das nicht schon???
Oder was hat das zu bedeuten wenn eine Anzeige in der Zeitung steht, Rechtsanwalt xy, Fachanwalt für Familienrecht ??

Oder anders gefragt: was ist dann bitteschön eine Spezialisierung???
:doof

Verfasst: 02.03.2006, 09:12
von Kathy
Also ich denke mal:

Interessengebiet = das was er gerne macht
Tätigkeitsschwerpunkt = was er oft macht
Fachanwalt = echte Ausbildung in dem Gebiet
Spezialisierung = die Tätigkeit, in der er auch ohne FA am meisten weiß

Verfasst: 02.03.2006, 09:17
von wifey
Ok, aber auch dieses "spezialisiert auf..." steht bei uns öfters mal in der Zeitung :katze4

Verfasst: 02.03.2006, 09:35
von Kathy
Das durften die aber dann ja gar net :shock:


Ts ts ts ts (kopfschüttel)

Verfasst: 02.03.2006, 09:44
von wifey
Na, jetzt ja schon :wink:

Verfasst: 02.03.2006, 14:43
von happykitcat
Hi,

aber was das jetzt noch mit Spezialisierung sein soll :?

Schließlich sagen doch die Tätigkeitsgebiete das doch auch schon aus. Wenn ich auf mich auf bestimmte Tätigkeitsgebiete berufe, dann bin ich dort doch auch hauptsächlich tätig und werde mich auf diese doch auch (hoffentlich) spezialisiert haben.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3

Verfasst: 02.03.2006, 16:23
von wifey
Tja Katja,

wenn da das "hoffentlich" nicht wäre ......
aber so .... ;-)