Bedenken gegen Barauszahlung?

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rosa

#1

26.07.2012, 10:50

Wir haben in vielen Unfallsachen Mandanten, die wünschen, dass sie das Geld was hier von den Versicherungen eingeht bar abholen dürfen.

Heute habe ich einem Mandanten, der das Geld nächste Woche auch in bar abholen möchte, Hausverbot erteilt und dabei kam mir die Frage auf, ob es eigentlich irgendwelche Bedenken gibt, dass ein RA die Gelder nicht in bar auszahlen sollte.
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Mietzemau
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#2

26.07.2012, 11:06

Also du meinst, ob etwas dagegen spräche, dass ihr auf Barauszahlung verzichtet und alles übers Kto laufen lasst?

Ich hab solche Heijopeis zum Glück nur in der Hausverwaltung und da krieg ich Probleme mit dem Eigentümer, weil der mich dann zigtausend ma anruft: wofür war die Barauszahlung? (viel Spaß beim Suchen im Kto-Ordner)

Ich sag dann ehrlich gesagt immer: nein, machen wir prinzipiell nicht, geht aus buchhalterischen Gründen nicht. Zumal ich das in meinen Akten gerne schnell auf einen Blick, bzw im Starmoney, nachvollziehen möchte und das kann man nach Jahren bei Barauszahlungen nciht immer (vor allem wenn die Quittungen fliegen gehen). Und da ich hier seeehr oft muddi-seelen alleine bin, ne danke.
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rosa

#3

26.07.2012, 11:09

Also du meinst, ob etwas dagegen spräche, dass ihr auf Barauszahlung verzichtet und alles übers Kto laufen lasst?
ja genau. Eigentlich wissen wir ja, dass die das machen um die Arge zu bescheißen oder was auch immer... und eigentlich ist das immer nur Mehraufwand, es muss vermerkt werden dass es bar ausgezahlt werden muss, der Mandant muss angerufen werden, jemand muss zur Bank gehen, jemand muss die Quittung ausstellen, etc pp.

am liebsten würden wir uns auf etwas berufen, was sagt, dass es aus dem und dem Grund Bedenken gegen Barauszahlungen durch RA gibt ...
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#4

26.07.2012, 11:14

Rechtlich dürfte es kein Problem sein, eine Barauszahlung vorzunehmen. Ich würde es aber nicht machen, mit der Begründung, dass aus Sicherheitsgründen kein Bargeld in der Kanzlei vorhanden wäre. Vermutlich ist bei diesen Kandidaten das Konto gepfändet - sonst fällt mir eigentlich kein plausibler Grund ein, das Geld bar haben zu wollen.
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#5

26.07.2012, 11:19

Das ist leider meistens der Grund: Man hintergeht die Arge. Wir haben das hier leider sehr, sehr oft. Die Leute weigern sich dann uns eine Bankverbindung mitzuteilen oder sie fragen halt gleich, wenn se wissen, dass es Geld gibt, ob se es net bar erhalten können. Chef macht das leider meistens.

Wir haben auch einen ganz speziellen Mandanten, der wohnt in FFM und kommt extra hier hoch um die Raten abzuholen, die der Schu zahlt. So letzten Freitag hat der dann den Vogel abgeschossen: Er rief um 12.55 Uhr an und wollte das Geld holen (Feierabend 13Uhr!). Sage, dass das nicht geht, weil wir um 13 Uhr schließen. Ob ich da nicht eine Ausnahme machen könnte und auf ihn warte, damit er das Geld holen kann. Sage, nein, das mache ich nicht, ich hab Feierabend in fünf Minuten und außerdem ist der Chef nicht da, um das Geld zu holen. Sage, wir überweisen das heute. Er habe es am Montag drauf. Am Montagmorgen, der erste der anruft ist er und fragt, ob er das Geld holen kann. Sage, nein ist überwiesen. Man ging/geht der mir auf den Sack!
Liebe Grüße

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Mietzemau
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#6

26.07.2012, 11:22

Ich sag dann auch immer: wir haben keine Kasse in der Kanzlei.

Fertig. Muss ich mich jedes Mal rechtfertigen, dass es enormer Mehraufwand etc ist? Und steht denn irgendwo geschrieben, dass man et muss? :kopfkratz
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#7

26.07.2012, 11:22

jemand muss zur Bank gehen
Es gibt auch immer noch Barschecks. Keiner muss zur Bank, läuft für die Kanzlei über's Konto und der Mandant muss selber zur Bank laufen.
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#8

26.07.2012, 21:34

Barschecks haben wir nicht...aber ich würde den Typen dann halt Verrechnungsschecks andrehen... :auslach
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#9

26.07.2012, 21:38

Machen wir immer, wenn einer kein Konto angeben will. Barauszahlung kommt nicht in Frage bei uns, bei den Summen und den Massen, die wir in den Unfallsachen jede Woche auszahlen, könnte ich ja eine Auszahlstelle eröffnen und jemanden zusätzlich einstellen :roll:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#10

20.06.2021, 18:52

Ist zwar schon was älter das Thema, aber ich schreib hier einfach mal weiter, da ich das Problem in letzter Zeit auch oft habe: Mandanten wollen kein Konto angeben und bestehen auf Barauszahlung.
Das wird dann meistens gemacht, weil man Mandanten ja auch halten will und Kundenfreundlichkeit etc.
Was ich mich frage: Könnte man da evtl. ne kleine Gebühr von dem Mandanten verlangen? Wie hier schon zuvor geschrieben: Das ist Aufwand... Geld abheben, Termin machen, Quittung besorgen und ausstellen usw. dazu kommen buchhalterische Umständlichkeiten. Das könnte doch eine Gebühr rechtfertigen? Evtl. schreckt das ja auch manch einen Mandanten von der Barauszahlung ab.
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